Bundesrat schlägt Änderungen bei legalen Vaterschaftstests vor, RA Sagsöz BONN

Familie und Ehescheidung
24.09.2007996 Mal gelesen

Der Bundesrat hat am 21.09.2007 Verbesserungen zum Recht der legalen Vaterschaftstests vorgeschlagen (BR-Drs. 549/07). In seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung fordert er unter anderem Qualitätsstandards nicht nur für die Probeentnahme, sondern auch für die Untersuchung selbst, eine klare Zuständigkeitszuweisung an die Familiengerichte, ein Anhörungsrecht der Jugendämter sowie Änderungen bei der Anfechtungsfrist.
Vaterschaftstests unabhängig von Anfechtungsverfahren ermöglichen
Legale Vaterschaftstests sollen nach dem vorgelegten Gesetzentwurf künftig einfacher auch gegen den Willen der Mutter und unabhängig von einem gerichtlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren möglich sein. Zweifelnde Väter erhalten dazu einen Rechtsanspruch auf Klärung ihrer Vaterschaft. Der Anspruch ist gerichtet auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung und Duldung der Entnahme des Probenmaterials beim Kind. Das Familiengericht kann notfalls die fehlende Zustimmung der Mutter ersetzen. Aber auch Mutter und Kind erhalten einen Anspruch auf Durchführung des Vaterschaftstests. Dies soll den verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf Kenntnis der eigenen Abstammung konkretisieren.

Kein automatischer Verlust der Vaterschaft mehr!
Stellt sich bei einem legalen Test heraus, dass der rechtliche nicht der leibliche Vater ist, führt dies nach dem Entwurf nicht mehr automatisch zum gesetzlichen Verlust der Vaterschaft. Dem bisherigen Vater wird eine Überlegungsfrist eingeräumt, die Vaterschaft anzufechten. Heimliche Vaterschaftstests bleiben allerdings illegal. Einen ähnlichen Gesetzentwurf hatte bereits der Bundesrat im Jahr 2005 beim Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser wurde in der 15. Legislaturperiode jedoch nicht abschließend beraten.