Düsseldorfer Tabelle 2012 – keine Änderungen

Düsseldorfer Tabelle 2012 – keine Änderungen
29.12.2011905 Mal gelesen
Die Düsseldorfer Tabelle zeigt auf, wie viel Unterhalt Eltern ihren Kindern schulden, wenn sie nicht zusammen leben. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag.

Sie wird regelmäßig aktualisiert, so dass die Höhe der Unterhaltsbeträge entsprechend angepasst wird.

Nachdem im Jahr 2011 der Selbstbehalt von 900,00 € auf 950,00 € angehoben wurde, wird es für das Jahr 2012 keine Änderungen geben, die eine Anpassung erfordern.

Aus diesem Grund gelten die für das Jahr 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge auch für das Jahr 2012. Eine neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2012 wird es nicht geben.