Wie viel zahlen die Rechtsschutzversicherungen für Mediation ?

Familie und Ehescheidung
17.09.2011768 Mal gelesen
Die Interessengemeinschaft mediatorenaktiv veröffentlicht einen Überblick über die Leistungen der Rechtsschutzversicherungen für Mediation und aussergerichtliche Streitbeilegung. Manche Gesellschaften haben keine Wartezeiten.

Viele Rechtsschutzversicherer übernehmen inzwischen Kosten für Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung auch in den Ausschlußbereichen Familienreicht und Erbrecht.

In älteren Rechtsschutzversicherungsverträgen sind die Leistungen oft in den Regelungen über Schieds- und Schlichtungsverfahren mit abgedeckt. Dies ist beim jeweiligen Versicherer zu klären.

Die Versicherungen zahlen entweder

  • 8 Sitzungen zu je € 180,00 entsprechend € 1.440,00 oder
  • je Fall € 1.500,00 oder gar € 2.000,00, oder
  • die Kosten der Mediation bis zur Höhe der Kosten eines Gerichtsverfahrens in 1. Instanz.

Übernommen werden die Kosten anteilig im Verhältnis der versicherten Personen zu den nicht versicherten Personen. Dies heißt aber auch, dass bei mitversichertem Ehepartner in der Scheidungsmediation die Höchstbeträge erreicht werden können.

Teilweise werden Leistungen auch ohne Wartezeit angeboten. Es bietet sich daher vielleicht in Ausnahmefällen sogar die Möglichkeit des Neuabschlusses eines Versicherungsvertrages zum Zweck der späteren Finanzierung einer bevorstehenden Streitigkeit an.

Selbstbeteiligungen entfallen oft.

Dies ist als Förderung der Mediation zu bewerten.

Die Leistungen der Gesellschaften unterscheiden sich auch danach, ob

 
  • freie Mediatorenwahl zugelassen wird oder 
  • nur Mediatoren aus einem Pool der Versicherungen beauftragt werden.
 
  • neben Mediatoren mit anwaltlichem Quellberuf auch
  • Mediatoren mit anderen Quellberufen in Betracht kommen.
 

Die Interessengruppe mediatorenaktiv setzt sich aus Mitgliedern unterschiedlicher Quellberufe zusammen, die bei einer Vielzahl der Rechtschutzversicherer in den Pools gelistet sind.

Als Information für Konfliktbetroffene wurde auf  der Seite http://mediatorenaktiv.de/index.php?id=rechtsschutz ein  erster Überblick zu den Leistungen der Rechtsschutzversicherungen zur Mediation zusammengestellt. 

Diese Informationen beruhen teilweise auf eigenen Ermittlungen, teilweise auf Informationen der Rechtsschutzversicherungen und werden nur sporadisch aktualisiert.

Die jeweils für Ihren Versicherungsvertrag bestehenden Ansprüche müssen Sie selbst mit Ihrem Versicherer im konkreten Fall klären. 

Sie können jederzeit unter der Email-Adresse rsch@mediatorenaktiv.de eigene Informationen und Erfahrungen mitteilen, um diese Seite zu aktualisieren. mediatorenaktiv ist für ergänzende Informationen dankbar.

Im Übrigen verweisen wir auch auf unseren monatlichen Infoabend zur Mediation und aussergerichtlichen Streibeilegung jeweils am 1. Mittwoch eines Monats um 18 Uhr 30 in München.

 

Erich Kager 

Rechtsanwalt und Mediator

www.mediatorenaktiv.de

www.ra-kager.de

Tel. 089/18 20 87