Soll die Ehe eines Deutschen mit einem Ausländer oder die Ehe zweier Ausländer in Deutschland geschieden werden, sind zwei Fragen erheblich:
Ist das deutschen Gericht für diese Scheidung zuständig ?
Welches Scheidungsrecht ist anzuwenden ?
Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts
Wer also beispielsweise in Rom geheiratet hat, muss sich für die Scheidung nicht wieder nach Italien begeben. Vielmehr sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn wenigstens einer der beiden Eheleute Deutscher ist, gleich ob sie im Inland oder im Ausland wohnen oder beide Eheleute Ausländer sind und zu Beginn des Verfahrens beide in Deutschland leben.
Eine andere Frage ist, ob das Heimatland des ausländischen Staatsangehörigen das deutsche Ehescheidungsurteil anerkennt. Dies ist von Staat zu Staat unterschiedlich. Spätestens hier sollte möglicherweise anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.