Gurlitt - Rückgabe der „Sitzenden Frau“ von Matisse

Gurlitt - Rückgabe der „Sitzenden Frau“ von Matisse
26.03.2015642 Mal gelesen
Die Cousine und der Cousin von Cornelius Gurlitt sowie die Stiftung Kunstmuseum Bern haben sich als mögliche Erben und Eigentümer der Sammlung Gurlitt mit der Restitution der „Sitzenden Frau“ von Henri Matisse einverstanden erklärt. Nun steht einer kurzfristigen Rückgabe nichts mehr im Weg.

Aus wessen Eigentum die Rückgabe des Gemäldes "Sitzende Frau" von Henri Matisse erfolgt, ist immer noch unklar. Denn sie gehört entweder den gesetzlichen Erben von Cornelius Gurlitt, dessen Cousine Uta Werner und Cousin Dr. Dietrich Gurlitt oder aber der testamentarischen Erbin, der Schweizer Stiftung Kunstmuseum Bern. Darüber wird das Nachlassgericht München noch zu entscheiden haben. Da sich jedoch alle drei sogenannten Erbprätendenten mit der Rückgabe von Raubkunst aus der Sammlung Gurlitt einverstanden erklärt haben, konnte der mit der Verwaltung des Nachlasses nach Cornelius Gurlitt bis zur endgültigen Klärung der Erbrechtslage betraute Nachlasspfleger die Rückgabe von zwei Gemälden in die Wege leiten.

Frau Uta Werner hatte sich als gesetzliche Erbin bereits mit Vertrag vom 19.02.2015 gegenüber den Erben nach Paul Rosenberg, dem das Gemälde einst von den Nazis entzogen wurde, zur unverzüglichen Rückgabe verpflichtet und sich fortwährend für eine schnelle und unbürokratische Restitution eingesetzt. Sie begrüßt daher eine aktuelle Mitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, wonach nun auch die Bundesrepublik Deutschland mit einer Rückgabe einverstanden sei. Die Stiftung Kunstmuseum Bern hatte ihr Recht zur Einwilligung in eine Rückgabe durch den Nachlasspfleger als mögliche Erbin auf den Bund übertragen. Damit war eine unbürokratische schnelle Rückgabe unmöglich geworden.

Der Nachlasspfleger, durch den die Rückgabe im Namen der noch "unbekannten Erben" erfolgt, wurde von Seiten von Uta Werner durch Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg von der Kanzlei SLB Klöpper in München unterstützt. Rönsberg hatte bereits zu Lebzeiten von Cornelius Gurlitt im April 2014 mit den Erben nach Paul Rosenberg einen Restitutionsvertrag verhandelt. Die Rückgabe wurde dann allerdings dadurch verhindert, dass die vom Bund eingesetzte Taskforce die Provenienz des Gemäldes nicht bestätigen konnte. Das Gutachten zur Geschichte der "Sitzenden Frau" von Henri Matisse wurde von der Taskforce schließlich am 7. Juli 2014 veröffentlicht. Leider war Cornelius Gurlitt zwei Monate zuvor verstorben. Der Vertragsentwurf von Seiten von Uta Werner floss nun etwa zur Hälfte in den neuen Rückgabevertrag ein.

Hildebrand Gurlitt, der Vater von Cornelius Gurlitt, hatte Henri Matisses "Sitzende Frau" nach aktuellen Recherchen 1953 in Paris vom Kunsthändler Raphael Gerard für einen damals marktangemessenen Preis gekauft. Aus Familienbriefen geht hervor, dass ihm dabei nicht bekannt war, dass es sich bei dem Gemälde um Raubkunst handelt. Nichtsdestotrotz war sich die Familie Gurlitt von Anfang an einig, dass das Gemälde unverzüglich restituiert werden muss. Uta Werner möchte jedoch auch darüber hinaus Verantwortung für die aus ihrer Familie stammende Sammlung übernehmen. Um die Suche nach möglicher weiterer Raubkunst in der Sammlung Gurlitt für Betroffene zu erleichtern, sollen nach ihrem Willen zeitnah alle diesbezüglich relevanten Unterlagen aus dem Nachlass Gurlitt im Internet veröffentlicht und für Recherchezwecke sinnvoll verknüpft werden. Zuvor muss jedoch noch die andere mögliche Erbin, die Schweizer Stiftung Kunstmuseum Bern, dem Vorhaben zustimmen.

Cornelius Gurlitts Cousine, Uta Werner, hatte am 21. November 2014 beim Amtsgericht München als gesetzliche Miterbin ihres Cousins einen Erbschein beantragt. Diesem liegt ein psychiatrisches Gutachten zugrunde, wonach Cornelius Gurlitt bei der Protokollierung seines Testamens kurz vor seinem Tode testierunfähig gewesen ist. Aus verschiedenen Briefen des Erblassers seit den 50er Jahren gehe hervor, dass sich Gurlitt vor einer Nazi-Verschwörung fürchtete. Es sei davon auszugehen, dass Gurlitt mit dem Testament die Sammlung vor dem Zugriff dieser Kräfte in die Schweiz "retten" wollte. Ironischerweise hat sich die mögliche testamentarische Erbin, die Stiftung Kunstmuseum Bern, sofort verpflichtet, Teile der Sammlung als Dauerleihgabe zurück nach Deutschland zu geben. Zudem hat sie den Salzburger Teil der Sammlung nach Deutschland verbringen lassen. Das dies im Sinne von Cornelius Gurlitt war, ist zu bezweifeln. Im Erbverfahren wird Uta Werner von Dr. Winfried Klöpper, ebenfalls Partner der Kanzlei SLB Kloepper Rechtsanwälte, vertreten.

Weiterführend:

Cornelius Gurlitt - Chronologie der geplanten Restitutionen von Raubkunst aus der Sammlung Gurlitt

Gurlitt - Bericht der Taskforce zu Pissarro wirft weitere Fragen auf