Kunstrecht und Künstlerrecht

Kunstrecht und Künstlerrecht

Das Kunstrecht, als Teilbereich des Urheberrechts, schützt Ihre geistigen Schöpfungen in allen Dimensionen, also Wort, Bild, Ton etc. Es entsteht mit dem Werk selbst und sichert dem Schöpfer eine angemessene Vergütung für dessen Nutzung durch Sie und andere. Die Kunstfreiheit ist grundrechtlich geschützt (Art. 5 III GG). Welche Bedeutung und Folgen die Ausübung der Kunstfreiheit mit sich bringen kann, wurde nicht zuletzt am Fall Böhmermann deutlich.

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