Anwälte dürfen weiter schweigen

Einkommensteuerrecht
10.07.2017349 Mal gelesen
Von den neuen Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung bleiben Anwälte zu Unrecht komplett verschont.

Die Empörung der Gesellschaft über Steuerhinterziehung könnte, ehrlich gesagt, größer sein. Aber seit Uli Hoeneß von der BILD im Knast fotografiert wurde, ist auch hierzulande jedenfalls das Medieninteresse groß genug, um ein paar politische Reformen auf den Weg zu bringen.


Nach mehreren vagen Wahlkampfversprechen deutscher Politiker - dabei geht es doch um Staatsgelder in Milliardenhöhe! - ist es nun ausgerechnet die Europäische Kommission, die einen konkreteren Vorschlag auf den Tisch legt.

 

Meldepflicht und Ausnahmen                                            

Der am 21.06.2017 vorgestellte Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Berater und Vermittler von Steuersparmodellen in Zukunft eine Meldepflicht gegenüber staatlichen Institutionen treffen soll. Klingt radikal? Aber immer ruhig mit den jungen Pferden.

 

Denn natürlich ist eine Ausnahme vorgesehen für jene Berufsträger, die einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Darunter fallen, wie Sie richtig erraten haben, auch Anwälte und Steuerberater. Die Kommission begründet das damit, dass dem Berufsgeheimnis in vollem Umfang Rechenschaft getragen werden müsse.

 

Wenn nun einen Berater eine Verschwiegenheitspflicht nach nationalem Recht trifft, muss er daher gerade keine Meldung an staatliche Institutionen machen. Stattdessen geht die Offenlegungspflicht aber möglicherweise auf seinen Mandanten über. Ein stumpfes Schwert, wie man sich schnell ausmalen kann: Wer illegal Steuern "sparen" will, wird dies wohl kaum den Behörden melden.

 

Schweigepflicht kennt Grenzen!

Nun muss man einerseits sicherlich anerkennen: Die Schweigepflicht des Anwalts ist eine unserer großen rechtsstaatlichen Errungenschaften. Sie kann nicht leichtfertig ausgehöhlt werden und muss auch bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung grundsätzlich anerkannt werden - ebenso wie sie bei der Beratung von Mördern oder Vergewaltigern grundsätzlich gilt. Jeder hat ein Recht auf faire Beratung und Verteidigung im Rechtsstaat.

 

Aber: Auch die Schweigepflicht kennt Grenzen. Ein Anwalt darf seinem Mandanten nicht zu rechtswidrigem Verhalten raten. Das muss auch für die sogenannten "Steuersparmodelle" gelten. Dieser Meinung ist übrigens auch der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. Es sei aus rechtsstaatlicher Sicht unverständlich, dass keine Differenzierung zwischen legalen und illegalen Steuersparmodellen gemacht werde.

 

Dem kann man eigentlich nichts hinzufügen. Scheint, als wäre es unseren Politikern mit der Verfolgung von Steuerhinterziehung doch noch nicht so ernst. Dazu müsste sich in unserer Bevölkerung vielleicht endlich ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass es um Milliardensummen geht, die unserem Staat fehlen. Bei den griechischen Olivenbauern fanden wir das schließlich alles noch ganz schlimm.