Praxis Einkommensteuer: Beiträge an eine öffentlich-rechtliche Schweiz

Steuerrecht, Steuerstrafrecht
04.09.202220 Mal gelesen
Zahlungen zur Sicherung der Altersversorgung

Praxis Einkommensteuer: Beiträge an eine öffentlich-rechtliche Schweizer Pensionskasse

In Kürze:

Wenn ein Arbeitgeber überobligatorisch an eine öffentlich-rechtliche Schweizer Pensionskasse zugunsten seines Arbeitnehmers Beiträge einzahlt, gelten diese Zahlung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Wenn genaue Angaben fehlen, wird die Höhe des steuerpflichtigen überobligatorischen Anteils durch Schätzung gem. § 162 AO vorzunehmen, so FG Baden-Württemberg 18.11.21, 3 K 1213/20. Auf der anderen Seite stellt der gesetzlich geschuldete Arbeitgeberanteil zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung des Arbeitnehmers keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, BFH 13.02.2020, VI R 20/17, BStBl II 21, 311.  

Grundsatz:

Zahlungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 3 EStG dar, BFH 17.5.17, X R 10/15, BStBl II 17, 1241. Grundsätzlich können solche Zahlungen des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer gem. § 3 Nr. 56, 62 oder 63 EStG steuerfrei vereinnahmt werden.  Zahlungen an ausländische Pensionskassen sind aber nur dann steuerfrei, wenn die Struktur und die im Versorgungsfall zu erbringende Leistung der ausländischen Altersversorgung mit einer inländischen bzw. deutschen Altersversorgung vergleichbar ist, BFH 17.05.2017, X R 10/15, BStBl II 17, 1251, Rz. 60.  Darüber hinaus sind Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers nur dann gem. § 3 Nr. 62 S. 1 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber zu diesen Leistungen gesetzlich verpflichtet ist. Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers sind also für den Arbeitnehmer nicht steuerfrei gem. § 3 Nr. 62 S.1 EStG, BFH 22.07.2008, VI R 56/05, BStBl II 08, 894.

Folge:

Die Beiträge müssen in einen obligatorischen und überobligatorischen Anteil aufgeteilt werden. Wenn genaue Angaben nicht möglich sind, wird die Aufteilung im Wege der Schätzung gem. § 162 AO vorgenommen.

Zusammenfassung:

Zahlungen zur Sicherung der Altersversorgung müssen für die richtige steuerrechtliche Einordnung danach untersucht werden, ob diese Zahlungen aus einer gesetzlichen Verpflichtung heraus erfolgen. Zudem muss darauf geachtet werden, ob der Arbeitnehmer lediglich von der allgemeinen Versicherungsleistung gemäß seinen Beiträgen profitiert oder ob der Arbeitnehmer überobligatorische Leistungen erhält. Steuerrechtlich werden nur solche Zahlungen und Leistungen als steuerfrei bzw. abzugsfähig akzeptiert, die aus einer rechtlichen Verpflichtung heraus erfolgen. Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers führen zu steuerpflichtigen Einnahmen beim Arbeitnehmer.  

Wir beraten im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht

Termin innerhalb von 24 Stunden. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. 

www.ksw-recht.de

Quelle: PIStB Praxis Internationale Steuerberatung, 06/2022, S. 156 ff., Steuerliche Einordnung von Beiträgen an eine öffentlich-rechtliche Schweizer Pensionskasse, Prof. Dr. Ralf Jahn.