Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde auf 1.200 EUR erhöht

Steuerrecht, Steuerstrafrecht
10.09.202225 Mal gelesen
Werbungskostenpauschalbetrag 1.200 EUR

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde auf 1.200 EUR erhöht

Das Steuerentlastungspaket 2022 hatte auch einen Einfluss auf den sogenannte Werbungskostenpauschalbetrag. Arbeitnehmer können nunmehr unabhängig von der tatsächlichen Höhe Ihrer Werbungskosten statt 1.000 EUR bis zu 1.200 EUR geltend machen.  

Grundsatz:

Werbungskosten sind in § 9 EStG geregelt. Es sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der steuerpflichtigen Tätigkeit entstehen. Werbungskosten kann beispielsweise der Arbeitnehmer, der Rentner oder der Vermieter haben. Eine selbständige Person hat keine Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben. Werbungskosten dürfen von den Einnahmen abgezogen werden. Nur was übrig bleibt wird besteuert. Höhere Werbungskosten sorgen also für eine niedrigere Steuerlast.

Wie werden Werbungskosten geltend gemacht?

Die Summe aller beruflichen Ausgaben wird am Ende des Jahres zusammengetragen und im Steuerformular "Anlage N" der Einkommensteuererklärung eingetragen. Alle Quittungen und weiteren Belege, die Ausgaben für den Beruf dokumentieren, sollten gesammelt werden, falls das Finanzamt diese nachträglich anfordert.

Was bedeutet die Werbungskostenpauschale?

Es besteht die Möglichkeit, einen Werbungskostenabzug von 1.000 EUR und ab dem Steuerjahr 2022 sogar in Höhe von 1.200 EUR ohne jeden Nachweis und ohne weitere Voraussetzung von den Einnahmen abzuziehen, § 9a Nr. 1 Buchst. a EStG. Es müssen keine konkreten Kosten angegeben oder nachgewiesen werden.  

Auswirkungen – Für wen lohnt sich die Werbungskostenpauschale?

Die Werbungskostenpauschale lohnt sich nur dann, wenn alle übrigen Kosten unterhalb des pauschalen Betrages liegen. Wenn im Veranlagungsjahr 2022 mehr als 1.200 EUR für die berufliche Tätigkeit ausgegeben wird, sollten die einzelnen Ausgaben aufgelistet und nachgewiesen werden, anstatt die Werbungskostenpauschale in Anspruch zu nehmen. Schon bereits die sogenannte Pendlerpauschale kann nämlich dazu führen, dass der Werbungskostenpauschalbetrag überschritten wird. Hier wird für jeden gefahrenen Kilometer einer einfachen Fahrt zur Arbeit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt. Ab dem 21. Kilometer können 38 Cent (ab VJ 2022) abgesetzt werden. Schon wenn der Arbeitsort nur 20 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt und an mindestens 215 Tagen im Jahr gearbeitet wird, beträgt die Pendlerpauschale bereits 1.290 EUR.  

Zusammenfassung:

Durch das Steuerentlastungsgesetz wurde die Werbungskostenpauschale für das Jahr 2022 auf 1.200 EUR angehoben. Dieser Betrag wird auch dann von Einkünften abgezogen, wenn nur geringe oder gar keine Werbungskosten entstanden sind. Außerdem wird dieser Betrag auch dann angesetzt, wenn keine anderen Werbungskosten geltend gemacht werden. 

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