die Einkommensteuer auf Basis des Einkommens natürlicher Personen erhoben. Zur Bemessung der Steuerlast dient das zu versteuernde Einkommen im Rahmen eines Kalenderjahres. Demgegenüber unterliegen juristische Personen, wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften, der Körperschaftsteuer. Bei Erhebung der Einkommensteuer wird durch zahlreiche Regelungen (z.B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Progressionsvorbehalt) die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Die Einkommensteuer wird aber auch zu wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Zwecken eingesetzt.
Endgültige Ausfälle bei Forderungen vom Finanzamt als Verluste bei Einkünften aus Kapitalvermögen anzuerkennen. BFH-Entscheidung aus Sicht von ARES Rechtsanwälte auch auf Anleihen anwendbar.
Unterhaltszahlungen zu Gunsten der den gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Personen können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden
Der BFH hat mit Urteil vom 03.09.2015 entschieden, dass die Aufwendungen für die Versorgung und Betreuung eines im Hausstand des Stpfl. lebenden Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung begünstigt sein können. Tierarztkosten fallen nicht hierunter.
Bald ist es wieder so weit: Zum 1. Juli 2017 werden die Renten in Deutschland erneut erhöht. In Westdeutschland um 1,9 % und in Ostdeutschland um 3,59 %.