Einkommensteuerrecht

Einkommensteuerrecht

die Einkommensteuer auf Basis des Einkommens natürlicher Personen erhoben. Zur Bemessung der Steuerlast dient das zu versteuernde Einkommen im Rahmen eines Kalenderjahres. Demgegenüber unterliegen juristische Personen, wie zum Beispiel Kapitalgesellschaften, der Körperschaftsteuer. Bei Erhebung der Einkommensteuer wird durch zahlreiche Regelungen (z.B. Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Progressionsvorbehalt) die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt. Die Einkommensteuer wird aber auch zu wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Zwecken eingesetzt.

Fachartikel zum Thema: Einkommensteuerrecht