KTG Energie: Nur geringe Insolvenzquote – Schadensersatzansprüche der Anleger

KTG Energie: Nur geringe Insolvenzquote – Schadensersatzansprüche der Anleger
30.01.2017307 Mal gelesen
Die unverbindliche Insolvenzquote liegt für die Gläubiger der KTG Energie AG laut Insolvenzplan gerade mal bei 2,94 Prozent.

"Wenn die Anleger nicht riesige Verluste auftürmen möchten, sollten sie parallel zum Insolvenzverfahren unbedingt noch weitere rechtliche Schritte prüfen", sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrechte und Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss.

Immerhin: Der Insolvenzplan stellt zudem noch in Aussicht, dass die Anleger über eine sog. Besserungsregelung an den zukünftigen Gewinnen des Konzerns beteiligt werden könnten. Abgestimmt wird über den Insolvenzplan am 3. Februar im Anschluss an die Gläubigerversammlung.

Wie es in der Mitteilung der KTG Energie AG weiter heißt, werde die Insolvenzquote überhaupt erst durch den Einstieg zweier Planinvestoren möglich. Ansonsten würden die Anleger vermutlich komplett leer ausgehen. "Drei Prozent sind besser als nichts. Sie ändern aber auch nichts daran, dass hohe finanzielle Verluste für die Anleger immer wahrscheinlicher werden", so Rechtsanwalt Jansen.

Diese Verluste können aber möglicherweise noch auf anderem Weg wieder aufgefangen werden. Insbesondere kann geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dabei können Forderungen nicht nur gegen die ehemaligen Unternehmens- und Prospektverantwortlichen entstanden sein. Auch die Anlageberater bzw. Vermittler können möglicherweise in Anspruch genommen werden. Anleger haben einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört nicht nur, die Vorzüge der Geldanlage darzustellen, sondern auch deren Risiken umfassend und verständlich zu erläutern. Rechtsanwalt Jansen: "War die Anlageberatung fehlerhaft, können daraus Schadensersatzansprüche entstanden sein."

Die KTG Energie AG Energie hatte 2012 eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro und einem jährlichen Zinssatz von 7,25 Prozent begeben. Das Geld der Anleger steht nach der Insolvenz im Feuer.

 

Mehr Informationen: http://www.ajt-neuss.de/bankrecht-kapitalmarktrecht

 

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