Widerruf durchgesetzt: Landesbank Baden-Württemberg muss Darlehen rückabwickeln

Widerruf durchgesetzt: Landesbank Baden-Württemberg muss Darlehen rückabwickeln
10.02.2017237 Mal gelesen
Die Kanzlei Cäsar-Preller hat erneut für einen Mandanten den Widerruf eines Darlehens durchgesetzt.

Das Landgericht Stuttgart erkannte mit Urteil vom 27. Januar 2017, dass die Landesbank Baden-Württemberg eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hatte und daher der Widerruf auch 13 Jahre nach Abschluss des Darlehens noch wirksam erfolgt sei.

"Die Widerrufsbelehrung der Landesbank-Württemberg enthielt den schon klassischen Fehler, dass der Beginn der Widerrufsfrist durch die Verwendung des Wortes ,frühestens' unklar formuliert war. Insofern war die Belehrung fehlerhaft und die Widerrufsfrist wurde nie in Lauf gesetzt", erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der Verbraucher hatte mit der Landesbank Baden-Württemberg im April 2003 einen Darlehensvertrag abgeschlossen und diesen mit anwaltlichen Schreiben im Februar 2016 widerrufen. Die Landesbank Baden-Württemberg weigerte sich jedoch, den Widerruf anzuerkennen, sodass die Kanzlei Cäsar-Preller das Widerrufsrecht ihres Mandanten am Landgericht Stuttgart durchsetzte.

Das LG erkannte, dass aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und das Darlehen daher noch widerrufen werden konnte. Durch die "Frühestens-Belehrung" erfahre der Kunde gerade nicht, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, sondern nur, wann sie jedenfalls nicht beginnt, stellte das Gericht klar. Auch die Einwendungen der Bank, dass das Widerrufsrecht verwirkt oder rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden sei, wies das Gericht zurück.

Das sog. "ewige Widerrufsrecht" sei eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers gewesen, sodass ein Rechtsmissbrauch nicht angenommen werden könne. Auch wenn zwischen Abschluss und Widerruf des Darlehens eine lange Zeitspanne von mehr als zehn Jahren liegt, sei das Widerrufsrecht nicht verwirkt. Cäsar-Preller: "Das Gericht hat klargestellt, dass nach dem Ablauf der maximalen zehnjährigen Verjährungsfrist, nicht automatisch die Verwirkung des Widerrufsrechts eintrete." Der Darlehensvertrag wurde daher wirksam widerrufen und wird rückabgewickelt.

"Das Urteil des LG Stuttgart ist ein weiterer Beweis dafür, dass sich Verbraucher nicht einschüchtern lassen sollten, wenn die Bank den Darlehenswiderruf nicht akzeptiert. Die Argumente der Banken verfangen in der Regel bei den Gerichten nicht", sagt Cäsar-Preller.

Immobiliendarlehen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, mussten allerdings bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Bei jüngeren Darlehensverträgen ist der Widerruf immer noch möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.

 

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

 

 

Mehr Informationen: http://www.der-widerruf.de/

 

 

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Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

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