ING DiBa muss Kunden Widerrufsrecht alter Darlehensverträge einräumen

ING DiBa muss Kunden Widerrufsrecht alter Darlehensverträge einräumen
30.03.2016228 Mal gelesen
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ING DiBa muss Kunden Widerrufsrecht alter Darlehensverträge einräumen

 

Die ING DiBa muss diversen Kunden, die zwischen 2002 und 2010 einen Darlehen aufgenommen haben, offenbar das Recht zugestehen, diese Verträge heute noch zu widerrufen. Und das, obwohl die vertragliche Widerrufsfrist in allen Fällen bereits abgelaufen sein dürfte. Das rührt daher, dass die ING DiBa elementare Fehler in den Widerrufsbelehrungen für die Darlehensverträge machte. Wenn diese an den Vertrag gekoppelte Belehrung nicht umfangreich und abschließend stattfindet, setzt das gesetzliche Widerrufsrecht ein, das für Verbraucher grundsätzlich unbefristet gilt. Sich darauf berufend, könnten ING DiBa Kunden ihre Ansprüche geltend machen, ihren alten Darlehensvertrag heute noch widerrufen und im Zweifel sehr viel Geld sparen.

 

ING DiBa Kunden können Entschädigung an Bank und bereits gezahlte Zinsen einsparen

Dass ING DiBa Kunden durch einen Widerruf ihres alten Darlehens Geld sparen können, mag zunächst verwundern. Doch ein Widerruf stellt die Möglichkeit dar, sich problemlos und ohne zusätzliche Zahlungen an die Bank vom Altkredit zu lösen. Anders als bei einer Kündigung fällt bei einem Widerruf keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Der Vertrag wird bei Widerruf "rückabgewickelt", also die Schuldverhältnisse vor Vertragsschluss wiederhergestellt. Damit geht einher, dass alle getätigten Leistungen von und an beide Seiten zurückgewährt werden. Das wiederum öffnet ING DiBa Kunden die Möglichkeit zu einer Umschuldung, also dem Eintauschen des alten Darlehens gegen ein neues. Durch diese Umschuldung könnten neben der Vorfälligkeitsentschädigung auch hohe Zinsen eingespart werden. Bis zu fünfstellige Geldbeträge konnten Kunden diverser Kreditinstitute, unter anderem auch der ING DiBa, bereits durch das Ausüben ihres Widerrufsrechts, erwirtschaften.

 

ING DiBa belehrt Kunden nicht ausreichend über Fristbeginn

Die Fehlerhaftigkeit der von der ING DiBa genutzten Widerrufsbelehrungen basiert auf Lücken und Undeutlichkeiten. Der Gesetzgeber hat in §355 Abs. 2 BGB a.F. eine unmissverständliche, vollumfängliche und abschließende Belehrung über alle relevanten Details des Widerrufs vorgeschrieben. Dieses Deutlichkeitsgebot wurde von der ING DiBa jedoch missachtet, indem der Beginn der Widerrufsfrist, eine essentielle Information, nur unpräzise abgehandelt wurde. Dem ING DiBa Kunden wurde die Chance entzogen, die eigene Rechtslage und eigene Ansprüche vernünftig einschätzen zu können. Auch der Bundesgerichtshof hat das als nicht unerheblichen Fehler erkannt und schon 2009 für die Verbraucher geurteilt, indem es diese Missachtung des Deutlichkeitsgebots als unzulässig und entsprechende Widerrufsbelehrungen als fehlerhaft erklärte. Die Fehlerhaftigkeit der ING DiBa Belehrungen ist damit höchstrichterlich bestätigt, das daraus resultierende "ewige" Widerrufsrecht steht vielen ING DiBa Kunden unstreitig zu.

 

Gesetzesentwurf soll ING DiBa ab 2016 intensiver schützen - Kunden müssen zügig handeln

Die schwarz-rote Bundesregierung hat jedoch Anfang des Jahres eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, die mehr Rechtssicherheit durch die Abschaffung des unbefristeten gesetzlichen Widerrufsrechts für Verbraucher schaffen will. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird der Gesetzesentwurf im Juni 2016 Bundestag und Bundesrat passiert haben, sodass ab dann das Ausspielen des sogenannten Widerrufsjokers erheblich schwieriger, in einigen Fällen sogar unmöglich sein wird. Um die Möglichkeit zur Umschuldung und Ersparnis nicht zu verpassen, sollten ING DiBa Kunden ihre Widerrufsrechte in den nächsten zehn Wochen geltend machen. Damit das fristgerecht und adäquat gelingt, ist jedoch ein professioneller Rechtsbeistand unumgänglich.

 

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