Staatliche Betreuung oder Selbstbestimmung?

Staatliche Betreuung oder Selbstbestimmung?
24.08.2011749 Mal gelesen
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Was geschieht mit mir, wenn ich hilflos bin?

Viele Menschen haben Angst, in hilfloser Lage auf Grund von Krankheit oder Alter nicht mehr selbst das eigene Schicksal bestimmen zu können. Oft werden nahe Angehörige nur mündlich beauftragt, den eigenen Wünschen Geltung zu verschaffen.

Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, so bestellt das Amtsgericht für ihn einen Betreuer. Dies kann auch eine fremde Person sein. Der Betreuer übt seine Tätigkeit unter der staatlichen Kontrolle des Gerichts aus.

Viele Menschen möchten nicht unter eine staatlich gelenkte Betreuung kommen, wenn sie ihre Geschicke nicht mehr selbst regeln können. Wer möchte schon durch staatliche Stellen fremdbestimmt werden, wenn er sich nicht mehr dagegen wehren kann.

 Warum eine Vorsorgevollmacht?

 Diese staatliche Betreuung kann durch eine rechtzeitig errichtete Vorsorgevollmacht vermieden werden. Dadurch kann ein Mensch seine eigene Zukunft selbst gestalten auch für den Fall, dass er später nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Auch junge Menschen sollten vorsorgen, denn schwere Erkrankungen oder Notsituationen, z.B. durch einen Unfall können zu jeder Zeit und unerwartet auftreten.

 

Haben Sie einen Bevollmächtigten durch eine Vorsorgevollmacht wirksam benannt, braucht das Amtsgericht keinen Betreuer mehr für Sie zu bestellen. Jeder Bürger sollte deshalb "in gesunden Tagen" die Vertrauensperson für den Notfall selbst auswählen. Dadurch wird eine staatliche Betreuung überflüssig. Der Umfang und die Reichweite der Vollmacht können frei bestimmt werden.

 Was ist eine Patientenverfügung?

 In einer Patientenverfügung können konkrete Wünsche zur späteren Heilbehandlung niedergelegt werden. Häufig wird bestimmt, dass dann keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn keine Aussicht auf Besserung mehr besteht. Die Patientenverfügung kann sehr weit reichend abgefasst werden und sogar den Wunsch nach erlaubter passiver Sterbehilfe beinhalten.

 Was muss ich dafür tun?

 Es empfiehlt sich eine umfassende Beratung durch einen erfahrenen Notar, um den genauen Umfang und die Reichweite von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung auf die eigene Situation abzustimmen. Einige wichtige Angelegenheiten, z.B. die Befugnis zur Einwilligung in eine das Leben gefährdende Operation, müssen ausdrücklich in der Urkunde genannt sein.

Eine unzureichende Patientenverfügung kann, wenn der Patient geschäftsunfähig geworden ist, nicht mehr repariert werden.

Die notarielle Form führt darüber hinaus zur Bestandssicherheit bezüglich der Identitäts-feststellung und Dokumentation der Geschäftsfähigkeit. Der Bevollmächtigte ist dann wirksam in der Lage, den in der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeheimen durchzusetzen. Gehört Grundbesitz zum Vermögen, muss die Vollmacht beglaubigt oder vom Notar beurkundet werden.

Wie finden Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Beachtung?

Das "Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer" in Berlin erfasst die wesentlichen Daten Ihrer Vorsorgeurkunden.  Die Bundesnotarkammer erhält jeden Monat mehr als 20.000 Registerabfragen aus dem gesamten Bundesgebiet und kann Gerichten, Ärzten und sonstigen Stellen sofort Auskunft erteilen.

Die Registrierung jeder Vorsorgeurkunde im Zentralen Vorsorgeregister der Bundes-notarkammer ist zu empfehlen, um das Ziel "Selbstbestimmung statt staatlicher Betreuung" nachhaltig zu erreichen.