Betreuungsrecht

Betreuungsrecht Pflege

Das Betreuungsrecht zählt zum Familienrecht und befasst sich mit der Reglung über die Betreuung von Personen, welchen bei Handlungen im Rechtsverkehr keine rationale Entscheidungsmacht mehr zugesprochen werden kann. Dies sind zum Beispiel psychisch erkrankte Menschen, Drogenabhängige, Minderjährige oder Personen im hohen Alter. So fallen Angelegenheiten wie die Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge und Wohnungsangelegenheiten in den Aufgabenkreis des Betreuers. Leider kommen es nicht selten vor, dass einige Betreue diese Pflicht nicht ernst nehmen oder die Bedürftigkeit ausnutzen.

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