Insolvenz und Berufsunfähigkeit beim Selbständigen

Berufsunfähigkeit Insolvenz Selbständig
09.02.2018532 Mal gelesen
Die Berufsunfähigkeit stellt auch für Selbständige ein immer größeres Risiko dar, ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können.

 Wenn die Berufsunfähigkeit und die Insolvenz zusammenfallen

Die Berufsunfähigkeit stellt auch für Selbständige ein immer größeres Risiko dar, ihren Beruf nicht mehr ausüben zu können. Sind bei Arbeitern und Angestellten Erkrankungen am Muskel- und Bewegungsapparat die Häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, sind es bei leitenden Angestellten und Selbständigen vermehrt psychische Erkrankungen die zur Berufsunfähigkeit führen. Psychische Erkrankungen stellen sich dabei als besonders tückisch heraus. Psychische Erkrankungen wie Burn-Out, Depressionen oder Angststörungen haben zumeist einen schleichenden Krankheitsverlauf. Sind zunächst nur leichte Beschwerden spürbar, wandeln sich diese ohne professionelle Hilfe schnell in starke Beschwerden, welche den Alltag erheblich beeinträchtigen können. Gerade für Selbständige ist dies besonders misslich, den allzu oft wird eine psychische Erkrankung erst viel zu spät wahrgenommen oder gar behandelt. In der Zwischenzeit hat das Unternehmen meist so gelitten, dass die Insolvenz unausweichlich ist. Neben der Fähigkeit seinen Beruf auszuüben verliert der Betreffende somit auch sein Unternehmen.

Wan der Selbständige berufsunfähig ist

Grundsätzlich ist es gleichgültig weshalb der Betreffende berufsunfähig ist. Die Berufsunfähigkeit regelt sich nach dem § 172 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Danach ist berufsunfähig, wer:

"seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann"

Das bedeutet, berufsunfähig ist derjenige, der seinen Beruf für eine Dauer von mindestens sechs Monaten zu weniger als der Hälfte ausüben kann. Dies gilt für Angestellte und Arbeiter gleichermaßen wie für Selbstständige.

Die Kompensationspflichten des Selbständigen

Wird ein Selbständiger infolge Krankheit oder Körperverletzung berufsunfähig, kann die Berufsunfähigkeit die Leistung dennoch verweigern, wenn der Betreffende seinen Kompensationspflichten nicht genügend nachgekommen ist. Kompensationspflichten sind Pflichten welche dem Selbständigen auferlegen, alle möglichen und zumutbaren betrieblichen Änderungen vorzunehmen, um die Berufsfähigkeit wiederherzustellen. Dies kann im Einzelfall bedeuten, dass der Betreffende gehalten ist, einen neuen Mitarbeiter für die Geschäftsführung einzustellen, sofern er dazu nicht mehr in der Lage ist. Oder der Selbständige verlagert seine Tätigkeit ausschließlich auf die Bürotätigkeit, wenn er zuvor auch im operativen Geschäft tätig war.

Die Beweisfrage im Insolvenzverfahren

Im Falle der Berufsunfähigkeit hat der Versicherte zunächst zu beweisen, dass eine, die Berufsfähigkeit ausschließende, Krankheit vorliegt. Darüber hinaus hat der Selbständige nachzuweisen, dass es ihm nicht möglich oder zumutbar ist sein Unternehmen derart umzugestalten, dass die Berufsunfähigkeit wiederhergestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn nahezu zeitgleich mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit das Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet wurde. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (14 U 13/17), dass die Insolvenz eines Selbständigen grundsätzlich dann unbeachtlich ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass auch bei einem Fortbestand des Unternehmens keine zumutbaren Umstrukturierungsmaßnahmen möglich gewesen wären.

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt

Stellt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung auf den Standpunkt, das Kompensationspflichten nicht genügend eingehalten worden oder bestreitet schon das Vorliegen einer -psychischen- Erkrankung, ist es hilfreich und ratsam schnellstmöglich professionelle Hilfe von einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Anspruch zu nehmen. Ohne juristische Unterstützung ziehen sich Streitigkeiten mit den Versicherungen schnell über Jahre hinweg. Insbesondere bei einer psychischen Erkrankung des Betroffen stellt dies zumeist eine Zerreisprobe dar, welcher die Wenigsten gewachsen sind.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten erhalten Sie unter:www.wvr-law.de

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