BGH stärkt Rechte der Versicherungsnehmer bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
18.08.201871 Mal gelesen
Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall oder eine Erkrankung führen dazu, dass der Betroffene seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Gut, wenn in solchen Fällen eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht. Schlecht, wenn diese die Leistung verweigern will.

"Das kommt leider immer wieder vor. In vielen Fällen können sich die Verbraucher aber wehren, wenn der Versicherer die Leistung verweigert oder kürzen will", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Ein Knackpunkt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind immer wieder die Gesundheitsfragen, die der Verbraucher vor dem Abschluss der Police in der Regel beantworten muss. Die Beantwortung der Fragen muss natürlich wahrheitsgemäß erfolgen, da der Versicherer ansonsten die Leistung verweigern kann. Allerdings werden die entsprechenden Fragebögen häufig gar nicht von dem Verbraucher, sondern von seinem Versicherungsvertreter ausgefüllt. Nehmen diese die Gesundheitsangaben ihres Kunden nicht wahrheitsgemäß auf, kann das nicht dem Versicherungsnehmer vorgeworfen werden. Das hat auch der BGH mit Beschluss des BGH vom 5. Juli 2017 (Az.: IV ZR 508/14).

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Testfahrer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Die Angaben zu den Gesundheitsfragen trug der Versicherungsvertreter ein, nachdem er den Testfahrer vorher mündlich befragt hatte. Außerdem wurde angegeben, dass der Mann in den vergangenen fünf Jahren keinen Arzt aufgesucht habe.

Tatsächlich suchte der Mann wegen anhaltender Rückenbeschwerden regelmäßig einen Arzt auf. So war er in den sieben Monaten vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung fünf Mal in ärztlicher Behandlung. Als er seinen Beruf wegen seines Rückenleidens aufgeben musste und die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend machte, verweigerte der Versicherer die Zahlung, da der Versicherungsnehmer in seinem Antrag falsche Angaben gemacht und damit arglistig getäuscht habe.

In den ersten beiden Instanzen bekam der Versicherer recht, doch der Mann klagte bis vor den BGH und war schließlich erfolgreich. Der BGH entschied, dass der Testfahrer dem Versicherungsvertreter die Fragen zu Gesundheit und Arztbesuchen wahrheitsgemäß beantwortet habe. Was dem Versicherungsvertreter mitgeteilt wird, werde praktisch direkt gegenüber dem Versicherungsunternehmen erklärt. Dass der Versicherungsvertreter die wahrheitsgetreuen Angaben nicht übernehme, liege nicht in der Verantwortung des Versicherungsnehmers, so der BGH. Entscheidend seien die mündlichen Angaben des Verbrauchers.

"Es gibt noch andere Gründe, aus denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert. Die Argumente des Versicherers halten einer rechtlichen Überprüfung jedoch keineswegs immer stand", so Rechtsanwalt Bernhardt.

 

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