Widerruf Darlehensvertrag - Handeln erforderlich!

Widerruf Darlehensvertrag - Handeln erforderlich!
11.03.2016232 Mal gelesen
Anlässlich des am 18. Februar 2016 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (BT-Drucks. 84/16) möchten wir zum Widerrufsrecht informieren. Der Bundestag führt für die Ausübung des Widerrufsrechts eine Höchstfrist von 12 Monaten und 14 Tagen ein. Danach ist kein Widerruf mehr möglich, auch wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Das Gesetz wird am 21. März 2016 in Kraft treten.

Das bislang zeitlich unbegrenzte Widerrufsrecht soll für Altverträge befristet werden. Insbesondere für Darlehensverträge zwischen den Jahren 2002 und 2010 gilt bislang ein ewiges Widerrufsrecht, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Eine Befristung des Widerrufsrecht für Alt-Fälle  ist auf drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zur der Richtlinie, also bis zum 21. Juni 2016, begrenzt. Nur bis dahin soll es noch möglich sein Altverträge zu widerrufen.

Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften

 "Bei Immobiliardarlehensverträgen gemäß § 492 Absatz 1a Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der vom 1. August 2002 bis einschließlich 10. Juni 2010 geltenden Fassung, die zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, erlischt ein fortbestehendes Widerrufsrecht spätestens drei Monate nach dem 21. März 2016, wenn das Fortbestehen des Widerrufsrechts darauf beruht,

dass die dem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht entsprochen hat. Bei Haustürgeschäften ist Satz 1 nur anzuwenden, wenn die beiderseitigen Leistungen aus dem Verbraucherdarlehensvertrag bei Ablauf des 21.

Mai 2016 vollständig erbracht worden sind, andernfalls erlöschen die fortbestehenden Widerrufsrechte erst einen Monat nach vollständiger Erbringung der beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag."

Darlehensnehmer, die an hoch verzinste Altverträge gebunden sind, sollten die Chance nutzen und tätig werden und ihre Widerrufsbelehrung prüfen lassen.

Eine Vielezahl von Widerrufsbelehrungen von

Volksbanken,

Sparkassen,

SV Versicherung,

Deutsche Bank,

Commerzbank (ggf. vormals Dresdner Bank),

ING DiBa,

Degussa Bank,

BHW,

DSL,

Postbank,

um lediglich exemplarisch einige zu nennen, sind fehlerhaft.