Gestaltung eines Bauvertrages / Werkvertrages

Bauverordnung Immobilien
06.10.2010967 Mal gelesen
Nehmen Sie Einfluß auf Ihren Vertrag !

Die Ansprüche eines Bauherrn ergeben sich aus dem Vertrag mit der Baufirma, gegebenenfalls in Verbindung mit einem Verhandlungsprotokoll und/oder einem Leistungsverzeichnis.

Da Verträge verhandelt werden können und die Baufirma (deren Geschäft es ist, Bauvorhaben durchzuführen) weiß, welche Vorteile man sich mit einer geschickten Vertragsgestaltung verschaffen kann, wird der Bauvertrag häufig von der Baufirma vorgegeben, um eine Vertragsverhandlung und damit eine für Sie günstige Vertragsgestaltung zu vermeiden.
    
Um diesen Nachteil eines von der Baufirma vorgegebenen Vertrages zu vermeiden, sollten Sie jede (wichtige) Position des Vertrages verhandeln. Es geht dabei zum Beispiel um   

  • die Planung und Ausführung des Bauvorhabens,
  • das Datum des Beginns und der Fertigstellung des Bauvorhabens,
  • die Dauer der Gewährleistung,
  • den Schadensersatz bei einer Überziehung der Bauzeit und
  • einen Sicherheitseinbehalt für die Gewährleistung.

Allein die Position "Sicherheitseinbehalt" kann sich (abhängig von der Vertrassumme) mit einem 4-stelligen oder 5-stelligen Betrag auswirken!

Aber auch alle anderen Positionen in einem Vertrag können sich auf die von Ihnen zu leistenden Abschlagszahlungen und auf die Schlußzahlung auswirken. Als Bauherr sollten Sie immer auf die Gestaltung des Vertrages Einfluß nehmen, damit Sie tatsächlich nur für das bezahlen, was sie erhalten.

Es empfiehlt sich deshalb, das Bauvorhaben schon vor der Unterzeichnung des Vertrages mit einer Verhandlung des Vertrages auf die für Sie "richtige Bahn" zu bringen. Dies kann Ihnen während der Bauarbeiten und nach der Fertigstellung Ihres Bauvorhabens Zeit, Nerven und (viel) Geld sparen.