Vermeidung (zu) teurer Bauprozesse: Das selbstständige Beweisverfahren

Bauverordnung Immobilien
08.12.20081471 Mal gelesen

Bauprozesse könne eine sehr kostspielige Angelegenheit sein. Neben Anwalts- und Gerichtskosten treiben vor allem die Sachverständigenkosten die Kosten des Rechtsstreits in die Höhe.

Wer die Kosten letztendlich zu tragen hat, richtet sich nach dem Ausgang des Rechtsstreits. Im Bauprozess - wie auch in jedem anderen Verfahren vor einem Zivilgericht - sind die Kosten des Rechtsstreits nach dem "Maß des Unterliegens" zu tragen. Klagt also z.B. ein Bauherr € 10.000 wegen Minderung des Kaufpreises infolge von Baumängeln ein und lautet das Urteil nur auf einen Betrag in Höhe von € 6.000, muss die unterlegene Partei (also z.B. der beklagte Bauträger) 60% der Kosten tragen, der Kläger aber auch stolze 40%.
 
Ein relativ hohes Unterliegen kommt vor allem deshalb zustande, weil man vorher nicht weiß, welche Mängel an dem Bauvorhaben vorliegen bzw. wie teuer die Beseitigung der Mängel sein wird. Folglich wird der Klagebetrag - fatalerweise - geschätzt. Das Problem hieran ist, dass sich die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten nach dem "Streitwert", also nach dem eingeklagten Betrag richtet. Klagt man also zuviel ein, bleibt man anteilig auf einem großen Teil der Kosten (Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten) sitzen.
 
Um zu verhindern, dass dies passiert, kann man natürlich vor Erhebung einer Klage einen privaten Sachverständigen beauftragen. Dieser wird dann einigermaßen zuverlässig ermitteln können, was  die Beseitigung der Mängel kostet. Auf dieser Grundlage kann man dann Klage in "richtiger" Höhe erheben und wird kein teures Teilunterliegen mit der oben beschriebenen Kostenfolge haben.
 
Die private Beauftragung eines Sachverständigen hat jedoch einen Haken: Der privat beauftragte Sachverständige kostet natürlich auch Geld. Vor allem aber hat das private Sachverständigengutachten vor Gericht keinen vollen Beweiswert. Bestreitet der Gegner im Prozess die Feststellungen des privat beauftragten Sachverständigen, muss in einem Gerichtsprozess ein gerichtlicher Gutachter beauftragt werden, der noch einmal viel Geld kostet.
 
Wegen diesem Dilemma (einerseits Erforderlichkeit eines privaten Sachverständigen, um den Streitwert einschätzen zu können, anderseits keine Verwertbarkeit vor Gericht) hat der Gesetzgeber das sog. selbstständige Beweisverfahren geschaffen. Dabei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, aber eben noch nicht um ein Klageverfahren. Dieses Verfahren, bei dem es sich quasi um eine vorweggenommene Beweisaufnahme handelt, wird durch einen Antrag eingeleitet, in dem verschiedene Fragen zu mutmaßlich vorhandenen Baumängeln formuliert werden.
 
Die Vorteile dieses Verfahrens sind vor allem:
·        Es entstehen für die Durchführung des Verfahrens selbst keine Gerichtskosten,
·        Das Beweisergebnis aus diesem Verfahren ist im späteren Gerichtsverfahren voll verwertbar,
·        Die Kosten der Mangelbeseitigung können geklärt werden.
 
Ein weiterer Vorteil ist natürlich auch die bessere "Verhandlungsmasse", die mit Abschluss des selbstständigen Beweisverfahrens geschaffen wird. Denn nach Abschluss des Verfahrens weiß auch der Gegner, das die Beweisergebnisse in einem Klageverfahren vollen Beweiswert haben. Er wird sich also sehr viel eher auf eine freiwillige Zahlung bzw. Mängelbeseitigung einlassen, als wenn nur ein Privat-Gutachten vorliegen würde. Hier kann also erheblicher Druck auf den Gegner ausgeübt werden: Bewegt er sich nicht, wird er im Falle einer Klage - neben den Kosten der Mängelbeseitigung - noch Verzugszinsen, Gerichtskosten und (weitere) Anwaltskosten zu zahlen haben.
 
Somit hat das selbstständige Beweisverfahren in Bausachen erhebliche Vorteile gegenüber einer sofortigen Klage. Dies gilt vor allem dann, wenn der Umfang der Mängel und die Kosten der Mängelbeseitigung ungewiss sind.
 
Entscheidend ist natürlich auch in einem selbstständigen Beweisverfahren, dass dieses richtig durchgeführt wird. Hier wirkt der Anwalt darauf hin, dass überhaupt die richtigen Beweisfragen gestellt werden, welcher Sachverständige eingeschaltet wird und dass die Risiken eines nachfolgenden Gerichtsprozesses richtig eingeschätzt werden.
 
Hierzu berate ich Sie gerne. Vermeiden Sie mit meiner Hilfe (zu) teure Bauprozesse.
 
MAXIMILIAN KOCH
Rechtsanwalt, M.B.A.
LEDERER & PARTNER Rechtsanwälte
NÜRNBERG - LEIPZIG - BERLIN - HAMBURG - SHANGHAI