Vermehrte PoliScan Speed (PSS) – Messungen auf der BAB 5 (Rheintalautobahn)

Autounfall Verkehrsunfall
09.04.20102534 Mal gelesen
In einer Meldung des Südkuriers war am 09. April 2010 zu lesen, dass die Geschwindigkeitskontrollen auf der Bundesautobahn 5 (BAB 5) verstärkt mit dem Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic durchgeführt werden.
 
Gerade zur Osterzeit und dem entsprechenden Verkehrsaufkommen soll im Bereich der Großbaustelle bei Offenburg und Achern der Kontrolldruck deutlich erhöht werden.
 
Die Autobahnpolizei wird im Südkurier (hierzu wie folgt zitiert:
 
"Nach seiner Einschätzung werden die Berufspendler die Kontrollen ganz schnell merken, ihre Geschwindigkeit anpassen und dadurch den Verkehr insgesamt einbremsen. Dort und in anderen Baustellen war laut Autobahnpolizei bisher eine lückenlose Überwachung des fließenden Verkehrs nicht möglich. Eine moderne Technologie ermöglicht jetzt Kontrollen überall und sichere Messergebnisse schon bei der Einfahrt in Baustellen, in engen Kurven, an unübersichtlichen Stellen und sogar in Tunnels.
Bei den Kontrollen hilft der Autobahnpolizei die in Baden-Württemberg vor zwei Jahren eingeführte digitale Geschwindigkeitsüberwachung "PoliScanSpeed" von der Wiesbadener Firma "Vitronic", die zehn Geräte für je rund 50 000 Euro an die Autobahnpolizei im Südwesten lieferte. Dieses Gerät arbeitet mit einer völlig anderen Technik als herkömmliche so genannte "Radarfallen". Es benötigt keine zusätzlichen Auslöseeinrichtungen wie zum Beispiel Lichtschranken. Erstmals können damit auch schnell und dicht hintereinander rasende Fahrzeuge kontrolliert werden."
 
Dabei ist das Messgerät PoliScan Speed nicht unproblematisch, weil eine Zuordnung der Messwerte ? insbesondere im Massenverkehr ? nicht unbedingt zweifelsfrei erfolgt.
 
Es ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass durch das Messsystem während des Messvorgangs alle vorbeifahrenden Fahrzeuge gemessen und gezählt werden, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden hat.
Erfasst werden auch Fahrzeuge, deren Messwerte systemintern als "falsch" verworfen werden. Gleichwohl wird der Grund dafür, dass der Messwert verworfen wird nicht gespeichert.

Deshalb kann nicht nachvollzogen werden, weshalb der "falsche Messwert" verworfen worden ist.

Auf alle Messwerte einer Messreihe bezogen lasse sich sodann nicht feststellen, weshalb ein Messwert als "richtig" vom System übernommen, während der andere Wert als "falsch" verworfen wird.

Für einen Betroffenen im Bußgeldverfahren haben diese Probleme unmittelbare Auswirkung, weil im so genannten "standardisierten Messverfahren" der Betroffene nachweisen muss, dass seine Messung im konkreten Einzelfall fehlerbehaftet bzw. falsch ist.
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass inzwischen die Oberlandesgerichte Düsseldorf und das Kammergericht (Berlin) der Auffassung sind, es handele sich bei PoliScan Speed um ein standardisiertes Messverfahren. Dem stimmen die Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann nicht zu. Durch eine Vielzahl von Verfahren und technischen Gutachten kann nachgewiesen werden, dass dies gerade nicht der Fall ist, was insbesondere durch das Oberlandesgericht Karlsruhe durch eine Entscheidung vom 17.02.2010 dahingehend bestätigt wird, dass bei konkreten Zweifeln an der Messung das Gericht einen Sachverständigen beiziehen sollte.
 
Die Rechtsanwälte
Stüwe & Kirchmann
Goethestraße 11
42489 Wülfrath
Tel.: 02058 . 17 99 214
Fax: 02058 . 17 99 215

haben ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf die Verteidigung von Straf- und Bußgeldsachen im Verkehrsrecht ausgerichtet.

Wenn Sie Fragen zur Verteidgung und zum System haben, stehen Ihnen die Rechtsanwälte Stüwe & Kirchmann gerne telephonisch oder per Email beratend zur Seite.