1 Jahr VW Abgasskandal

1 Jahr VW Abgasskandal
27.09.2016316 Mal gelesen
Seit einem Jahr beschäftigt der VW Abgasskandal die ganze Welt. Noch immer sind in Deutschland tausende Geschädigte ohne Ersatz- oder Wiedergutmachungsleistung. Werdermann | von Rüden hilft!

VW Abgasskandal jährt sich zum ersten Mal

Vor genau einem Jahr begann der VW Abgasskandal, auch Dieselgate genannt, und veränderte die Welt der deutschen Automobilindustrie, der Umwelt- und Verkehrsbehörden und der Millionen Käufer und sonstigen Verbraucher nachhaltig. Im September 2015 deckte die US-Umweltbehörde EPA auf, dass der Volkswagen Konzern bei seinen Dieselfahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hatte, die die Abgaswerte, insbesondere Stickoxide und CO2, verfälschte. Der Abgasskandal nahm seinen Lauf, insgesamt sind rund 11 Millionen Fahrzeuge weltweit manipuliert worden.

 

Im Herbst 2015 wurden erste Konsequenzen gezogen, der damalige Vorstandsvorsitzende, Martin Winterkorn, trat zurück, verkündete jedoch, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Zudem wurde eine Rückrufaktion gestartet, um die Volkswagen umzurüsten. Der Abgasskandal wirkte sich auch auf den Börsenkurs der Volkswagen Aktie aus, die in den Keller abstürzte, zahlreiche Aktionäre verloren viel Geld. Weltweit wurden tausende Rechtsstreite eingeleitet, nicht nur zivilrechtlicher Natur.

 

Verfahren wegen Abgasskandal überlasten Gerichte

Neben der bereits vorhandenen Überlastung der deutschen Gerichte sorgte die Abgasaffäre für einen weiteren Andrang. Zum Einen wird noch immer gegen den gesamten VW Vorstand ermittelt, der Vorwurf: Marktmanipulation. Hohe Funktionäre sollen bereits vor Bekanntwerden des Abgasskandals von den Gegebenheiten erfahren und die breite Masse der VW Aktionäre dennoch nicht unterrichtet haben. Durch die auf die Enthüllungen folgenden Kurseinbrüche haben tausende Anteilseigner enorme Geldsummen verloren.

 

Davon betroffen war auch der Freistaat Bayern, der inzwischen gegen den VW Konzern Klage auf Schadensersatz eingereicht hat. Weitere Bundesländer könnten nachziehen. Das Ende der strafrechtlichen Ermittlungen bleibt abzuwarten. Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft Braunschweig erhärten, könnte das für die Top-Manager des VW Konzerns ein erhebliches Nachspiel haben. Jüngst wurde bekannt, dass auch Zulieferer BOSCH in die Abgasaffäre involviert sei.

 

Zum Anderen klagen tausende Käufer, die sich vom VW Konzern hintergangen fühlen. Denn - kurz gesagt - hat VW über Jahre hinweg Käufer von Diesel PKW betrogen. Die Fahrzeuge wurden umweltfreundlicher und emissionsärmer dargestellt als sie es waren, in den USA wurde teilweise mit Steuervergünstigungen geworben (die VW an die Vereinigten Staaten zurückzahlen muss).

 

Nach deutschem Kaufrecht sind die manipulierten Wagen mangelhaft, §439 BGB. Immer mehr Gerichte sprechen den Käufern neben Schadensersatzansprüchen und einem Anspruch auf Mangelbeseitigung ein Rückgaberecht zu.

 

Auch die deutsche Politik beschäftigt sich mit dem Abgasskandal, sucht nach besseren Regeln und Verfahren (beispielsweise dem Testverfahren RDE), um zukünftig wirklich emissionsarme Fahrzeuge auf dem Markt zulassen zu können. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss klärt die Frage, ob und inwieweit die Exekutive von den Manipulationen gewusst hat und untätig geblieben ist. Das jedoch ist keine Frage, die Gerichte oder Bürger beantworten können und müssen.

 

VW inkonsequent bei Behandlung der Geschädigten

Nach wie vor herrscht jedoch Streit über die Zweischneidigkeit Volkswagens. Denn zur Bewältigung der Abgasaffäre wurden in den Vereinigten Staaten rund 15 Milliarden US-Dollar für Entschädigungen getäuschter Verbraucher bereitgestellt. "Automatisch" hat jeder Käufer eines manipulierten Wagens dort einen Anspruch auf eine Entschädigung, die bis zu 10.000 Dollar betragen kann.

 

Anders in Deutschland. VW unter der Führung von Vorstand Müller lehnt eine flächendeckende Entschädigung ab. Doch daran sind die Verbraucher nicht gebunden. Jeder hat das Recht, für einen Ausgleich des erlittenen Schadens zu kämpfen. Niemand muss sich mit einer bloßen Entschuldigung zufrieden geben.

 

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen vom Abgasskandal nachteilig Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten prüfen Ihre Situation und schätzen Ihre Aussichten in etwaigen Verfahren realistisch und professionell ein.

 

Weitere Informationen rund um den Abgasskandal und die Angebote von Werdermann | von Rüden finden Sie unter: https://www.vw-abgas-schaden.de/

 

Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch und lassen sich individuell beraten. Senden Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de), per Fax unter 030 - 200 590 77 11 oder per Post zu. Sie können uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren.

 

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