Unfallflucht des Lkw-Fahrers

Autounfall Verkehrsunfall
20.01.20091570 Mal gelesen

Aber hat der Fahrer den Unfall  auch bemerkt?   

Ein Unfall ist jedes plötzlich auftretendes Ereignis mit einem konkreten Eintritt einer Gefahr ( Schaden ) für Personen oder Sachen.  Hierzu gehört auch u. U verlorene Ladung !

Entsprechend kommt es auf die Zeugen an, die den Unfall bemerkt haben und meistens den Unfall melden, bzw. zur Anzeige bringen. Die Vielzahl der Unfälle entstehen beim Rangieren, sei es im Zusammenhang mit einem Wendemanöver. Manche Mauer,  Dachtraufe, oder andere ?Hindernisse? werden auf diese Weise meist ohne Wissen und Wollen weggeräumt oder beschädigt. 

§ 142 StGB setzt Vorsatz voraus. Es reicht also nicht aus, dass der Fahrer den Unfall nur auf Grund seiner Nachlässigkeit nicht bemerkt hat. Strafbar ist er nur dann, wenn er sich im Wissen um den Unfall vom Unfallort entfernt, ohne dazu berechtigt zu sein. 

Für die Polizei und die Staatsanwaltschaft ist die Sache zumeist schnell klar. In den allermeisten Fällen erfolgt alsbald eine Anklage wegen Fahrerflucht

Dieser Anklage und Verurteilung kann man nur durch rechtzeitige Verteidigung durch einen Fachmann auf dem Gebiet des Verkehrsrechts verhindern. 

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