Ein eindeutiger Trend: Auch das OVG Münster entscheidet zum EU-Führerscheintourismus - Entzug bei Scheinwohnsitz im Ausstellerstaat

Autounfall Verkehrsunfall
18.01.20092190 Mal gelesen

Der Fall oder ? was denken Sie über einen solchen Fall?
Die Abhängigkeit von Suchtmitteln führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dem hier klagenden Fahrer war die Fahrerlaubnis entzogen worden, nachdem er 2001 unter anderem den regelmäßigen Konsum von Cannabis, Ecstasy und Amphetamin eingeräumt hatte. Seine Versuche erneut eine Fahrerlaubnis zu bekommen scheiterten daran, dass sich er bei der erforderlichen MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung oder auch ?Idiotentest? genannt) durchfiel oder eine weitere Begutachtung ablehnte. Im Januar 2005 wurde ihm ein polnischer Führerschein ausgestellt, dessen Umschreibung er im Oktober 2007 bei der zuständigen Führerscheinbehörde in Metten beantragte. Im Führerschein war als Wohnsitz eine Anschrift in Szczecin/Polen eingetragen. Mit dem Verdacht des Wohnsitzverstoßes konfrontiert, teilte der Fahrer der Führerscheinbehörde mit, sie könne eine entsprechende Mitteilung nach Polen machen. Er wurde erneut zur MPU aufgefordert und kam dieser Aufforderung nicht nach. Daher wurde dem Fahrer mit sofort vollziehbarer Ordnungsverfügung das Recht aberkannt, von der polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Hiergegen klagte der Fahrer - und unterlag. (Urteil vom12.01.2009; Az..: 16 B 1610/08).

Zwei weitere Fälle vor dem Bundesverwaltungsgericht ? Dezember 2008:
Ein Fahrer verlor wegen Fahrens mit 2,29 Promille den Führerschein, fiel durch die MPU, verursachte einen Unfall ? ohne Führerschein - , beging Fahrerflucht und erlangte dann einen neuen Führerschein in Tschechien. Ein anderer Fahrer fiel durch grob verkehrswidriges Verhalten bei einem Unfall auf, Betäubungsmittel standen ursächlich in der Diskussion und eine MPU fiel negativ aus. Jahre später erlangte er eine tschechische Fahrerlaubnis. Als die deutsche Behörde ihn zur MPU aufforderte, kam er der Aufforderung nicht nach.
In beiden Fällen wurde den Fahren das Fahren mit den EU-Führerscheinen in Deutschland untersagt (Urteile vom 11.12.2008, Az.: 3 C 26.07; 3 C 38.07).

Warum nun auch noch dieser Artikel zum Thema?
Immer wieder werden in diesem Forum und anderen Foren (vermeintliche) Lücken in den gültigen Regelungen einerseits und (für den Führerscheintourismus) erfolgreiche Urteile andererseits für Schlagzeilen genutzt. Außer acht bleibt dabei: eine seriöse anwaltliche Beratung sollte im Sinne der Gesetzgebung erfolgen. Zum einen weil Gesetzeslücken sich durch Ausformulierung und zum anderen durch praktische Rechtsprechung schließen. Im Einzelfall kann die ?Abkürzung? über den EU-Führerschein (vornehmlich aus Polen oder Tschechien) eine für den Betroffenen teure Sackgasse werden. So stellt sich die Frage, ob es nicht auch im Sinne eines Mandanten ist, kompetent dahingehend beraten zu werden, wie ein Führerschein möglichst frühzeitig ? ggf. unter Einbindung eines Psychologen oder Coaches und entsprechender Vorbereitung auf die MPU ? wieder zu erlangen ist. Nach unserer Erfahrung liegt es nicht nur im Interesse ?der Gesellschaft?, sondern durchaus auch im Interesse des Betroffenen, wenn ein Alkohol- oder gar (wie im vorliegenden Fall) Drogenproblem erfolgreich aufgearbeitet und dauerhaft beseitigt wird. Dies ist jedoch ein Bereich der verkehrsrechtsanwaltlichen Tätigkeit, der längere Gespräche und auch in der Auseinandersetzung mit der Führerscheinbehörde mehr Detailkenntnis erfordert, als ein ?Dann klagen wir eben?, dessen ?das kriegen wir schon hin? im Zweifelsfall der Mandant bezahlt (einschließlich der Anwalts- und Gerichtsgebühren).

Sie haben gelesen, der Europäische Gerichtshof ermöglicht den Führerscheintourismus im Sinne der Liberalisierung?
Nun, gelesen habe ich das auch. Allerdings sieht es gegenwärtig folgendermaßen aus:
Die 3. Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat mit ihren Urteilen vom 26. 6. 2008 (C-329/06, C-334-336/06 und C-343/06 - in einem Fall erfolgte die Entziehung wegen des Gebrauchs von Heroin und Cannabis, der Fahrer verursachte als er mit dem tschechischen Führerschein unterwegs war einen Verkehrsunfall; in den weiteren Fällen hatten die Fahrer ihre Führerscheine wegen Trunkenheitsfahrten (Alkohol am Steuer) verloren und brachten keine Sachverständigengutachten zur Fahreignung (MPU) bei, sondern machten den Führerschein in Tschechien) - so das OVG Münster - der Beachtung des in der europäischen Führerscheinrichtlinie aufgestellten Wohnsitzerfordernisses eine zentrale Rolle für die Bekämpfung des so genannten Führerscheintourismus zugewiesen.
Der EuGH habe den deutschen Behörden die Befugnis zuerkannt, in Fällen des offenkundigen Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis die Geltung der EU-Fahrerlaubnis für Deutschland abzuerkennen. Obwohl im polnischen Führerschein des Antragstellers ? anders als in den vom EuGH zuvor entschiedenen Fällen ? ein polnischer Wohnsitz eingetragen sei, könnten ihm die deutsche Behörde untersagen, von der Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.
Zwei Gründe sprachen in Übereinstimmung mit der jüngsten Entscheidung des EuGH zur Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis für die Entziehung der Fahrerlaubnis: der Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis und die Zweifel an der Kraftfahreignung des Inhabers der EU-Fahrerlaubnis. Auch diese Voraussetzung treffe im Fall des Antragstellers zu, so das OVG in seiner Mitteilung.
Das Urteil eines OVG ist nicht anfechtbar. Der Weg zum zuständigen OVG wird nunmehr offenbar ? wie ich meine aus gutem Grund ? häufiger beschritten. Als Ratsuchender haben Sie die Wahl, ob sie spektakulären Artikeln über oft ältere Urteile in niedrigeren Instanzen glauben wollen, oder ?auf Nummer sicher? gehen wollen. Nummer sicher heißt: fachkundige Beratung über die individuellen Hürden auf dem Weg zur deutschen Fahrerlaubnis?und dann ggf. Arbeit an der MPU.