Entschädigungen für deutsche Verbraucher in der VW-Abgasaffäre

Entschädigungen für deutsche Verbraucher in der VW-Abgasaffäre
14.07.2016357 Mal gelesen
Bei vielen Verbrauchern herrscht seit der Aufdeckung der Abgasaffäre Unklarheit. Die Kanzlei Werdermann I von Rüden bietet allen potenziell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung zum VW-Abgasskandal an.

Entschädigungen im VW-Abgasskandal

Auch nach fast einem Jahr nach Aufdeckung des VW-Abgasskandals ist die Affäre des Automobilkonzerns nach wie vor in aller Munde und aus den Medien nicht mehr wegzudenken. Nach wie vor ist ungeklärt, ob und wie europäische und insbesondere deutsche Käufer betroffener Automobile von Volkswagen entschädigt werden.


Ermittlungen gegen den VW-Vorstand

Zunächst schien es, als ob Volkswagen ohne eine größere Strafe davon kommen würde. Nun drohen dem Konzern jedoch weitere Kosten, da die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine Bußgeldverfahren gegen den Konzern eröffnet hat. Hierbei handelt es sich um die Verfolgung eventueller Ordnungswidrigkeiten und ggf. auch um die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils, den VW durch den weltweiten Verkauf von elf Millionen Fahrzeugen mit mutmaßlich manipulierten Schadstoffwerten gehabt haben könnte. Ausgangspunkt des neuen Verfahrens ist die mögliche Aufsichtspflichtverpflichtung der Unternehmensführung durch Fahrlässigkeit.


Geringere Entschädigung für EU-Kunden

Europäische Kunden werden nicht in gleicher Weise entschädigt wie in den USA. Grund dafür ist laut Konzernchef Müller, die unterschiedliche Sach- und Rechtslage. In den USA seien die Grenzwerte deutlich strenger. Damit werde auch die Nachrüstung noch komplizierter. Außerdem sei die Teilnahme an einer Rückrufaktion in den USA anders als in Deutschland freiwillig. Aus diesen Gründen ist es falsch, die Situation in den USA auf Europa übertragen zu wollen und entsprechende Entschädigungen zu fordern. Volkswagen hat für Zahlungen in den USA bereits 16,2 Milliarden Euro zurückgestellt.


Erfolgreiche Klage auch in Deutschland

Als erstes Gericht hat das LG München I im Mai der Klage eines Mannes stattgegeben, der sich nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals vom Kauf seines Fahrzeugs lösen wollte. Der Kläger hatte einen erheblichen Mangel an seinem 2014 gekauften Seat, in dem ein VW-Dieselmotor verbaut war, geltend gemacht. Gerade an diesem "erheblichen Mangel" sind in der Vergangenheit wiederholt Klagen von Käufern vergleichbarer Automobile gescheitert. Vorliegend handelt es sich bei dem Händler jedoch um eine 100%ige Tochterfirma der VW AG. Das Gericht hat in diesem Fall entschieden, dass die Mangelbeseitigung zwar weniger als eine Stunde dauert und keine 100 Euro kosten würde, dennoch handele es sich dabei um einen Eingriff von erheblicher Komplexität. Da zudem eine Beschaffenheitsvereinbarung über den Schadstoffausstoß getroffen worden sei und die Arglist der Beklagten erschwerend hinzukomme, sei in Summe von einem erheblichen Mangel des Fahrzeugs auszugehen.


Setzen Sie Ihre Ansprüche mit Werdermann I von Rüden durch!

Geschädigte der sogenannten Abgasaffäre haben grundsätzlich Ansprüche gegen den VW-Konzern. Diese müssen jedoch je nach Sachlage individuell durchgesetzt werden. Sowohl die Käufer eines Autos mit manipulierter Software, als auch die Aktionäre, können Volkswagen auf Schadensersatz verklagen. Die Anwälte der Kanzlei Werdermann I von Rüden bieten allen potentiell Geschädigten eine kostenlose Erstberatung an. So können Sie Ihre Rechtslage vollumfänglich einschätzen und anschließend Ihre Rechte durchsetzen!

Der VW-Abgasskandal hat bei zahlreichen Verbrauchern Schäden verursacht, für die die Verantwortlichen einzustehen haben!

Nehmen Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch und lassen sich individuell beraten. Senden Sie uns Ihr Anliegen auch gerne unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de), per Fax unter 030 - 200 590 77 11 oder per Post zu. Sie können uns auch gerne telefonisch kontaktieren.

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