Kein Versicherungsschutz für Kfz ohne Betriebserlaubnis

Autounfall Verkehrsunfall
10.12.2015215 Mal gelesen
Mit seinem Urteil vom 23.10.2014 hatte das OLG Naumburg über die Wirksamkeit eines Versicherungsvertrags für ein nicht zulassungsfähiges Renn-Motorrads zu entscheiden.

Es entschied, dass ein Fahrzeug durch unzulässiges "Frisieren" die Zulassung zum Straßenverkehr verliert, wodurch der Versicherungsschutz erlischt. In diesem Fall bleibt der Versicherungsnehmer auf den durch einen Diebstahl entstandenen Kosten sitzen.

Der Käufer eines Renn-Motorrads hatte auf Versicherungsschutz geklagt, nachdem ihm dieses gestohlen wurde. Das Fahrzeug war zunächst aufgrund seiner zu hohen Leistungsfähigkeit nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Um die Zulassung für den Straßenverkehr zu erhalten, ließ der Halter die Leistung des Renn-Motorrads in einer Werkstatt verringern und es anschließend bei der beklagten Kfz-Versicherung versichern.
Noch bevor die Werkstatt das Fahrzeug an den Beklagten aushändigte, wurde es auf Wunsch des Klägers durch diese wieder zurückgebaut, um die ursprüngliche Leistung des Fahrzeugs wieder herzustellen.
In diesem Zustand wurde das Fahrzeug dem Kläger gestohlen. Er verlangte daher von seiner Versicherung Schadensersatz. Diese verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass der Versicherungsvertrag unwirksam sei.

Dem gab das OLG Recht. Aufgrund der zu hohen Leistungsfähigkeit der Maschine sei sie schon von gesetzeswegen nicht versicherungsfähig und dürfe somit auch nicht im Straßenverkehr gefahren werden. Dort wurde es dem Kläger auch gestohlen, was zur Konsequenz hat, dass ein Versicherungsschutz nicht besteht.
Der Kläger muss somit selber für den durch den Diebstahl aufgekommenen Schaden aufkommen.

Urteil des OLG Naumburg vom 23.10.2014

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf um herauszufinden,  ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.


Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 50