Das Unfallgeschäft ist ein lukrativer Markt. Keiner will sich die Suppe versalzen lassen - schon gar nicht vom Verkehrsanwalt.
Unfallopfer merken oft nicht, dass Versicherungen und Werkstätten das Regulierungsgeschäft um jeden Preis an sich reißen wollen, um den lästigen Anwalt auszuschalten. Aus Sicht der Branche ist der Anwalt ein Haupthindernis bei der Profitoptimierung, denn er stellt Fragen und sensibilisiert das Unfallopfer für Abrechnungsalternativen, die vorteilhaft für den Geschädigten sind, jedoch von der Werkstatt oder der Versicherung als bittere Pille empfunden werden. So erkennen Sie noch besser, ob es wirklich um Ihre Interessen geht. Im Zweifel: "Finger weg!". Jede Werkstatt arbeitet mit Kfz-Sachverständigen zusammen, daran gibt es zunächst nichts auszusetzen. Kfz-Sachverständige sind verpflichtet, interessenunabhängige Gutachten zu erstellen. Verkehrsanwälte stellen immer wieder fest, dass Sachverständige teilweise überhöhte Wertermittlungen vornehmen, offenbar nach dem Motto "wes Brot ich ess, des Lied ich sing". Denken Sie daran, solche Gutachten fallen Ihnen auf die Füße, denn die Versicherung wird hellhörig und kürzt die Werte nach Strich und Faden, oft auf Beträge, die weit unterhalb eines seriösen und freien Sachverständigengutachtens liegen.Testen Sie Ihre Werkstatt: Wie reagiert man auf den Vorschlag, dass Sie einen eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen wollen? Wenn die Werkstatt jetzt penetrant wird, lautet die Devise: "Finger weg!". Unfallgeschädigte werden zunehmend verunsichert und mit fadenscheinigen Argumenten davon abgehalten, die berechtigten Ansprüche durch einen Verkehrsanwalt durchsetzen zu lassen. Hier ziehen Werkstätten und Versicherungen an einem Strang. Beim typischen Auffahrunfall heißt es dann: "Die Sache ist ganz klar, da braucht man keinen Anwalt". Unterschätzen Sie nicht die psychologische Komponente dieser "Abfangtaktik": Der Anwalt wird in die Ecke eines Streithammels geschoben. Dem Unfallopfer wird ein schlechtes Gewissen eingeredet. Fährt man vielleicht zu große Geschütze mit einem Anwalt auf? Alles Quatsch, denn Ihr Verkehrsanwalt korrespondiert ja nicht mit dem tatsächlichen Schädiger, sondern ausschließlich mit dessen Haftpflichtversicherung. In der Regel erfährt der Schädiger gar nicht, dass der Unfall über einen Anwalt abgewickelt wird. Die Kosten des Verkehrsanwaltes trägt bei klarer Haftungslage immer die gegnerische Versicherung, und das hat gute Gründe: Der Gesetzgeber will damit Waffengleichheit zwischen dem Unfallopfer und dem Versicherungskonzern schaffen. Also "Finger weg!" von serviceorientierten "Unfallhelfern", die Ihnen den Verkehrsanwalt ausreden wollen. Verkehrsanwälte streiten nur in 20 % aller Fälle vor Gericht. Hauptjob des Anwaltes ist, beratend zur Seite zu stehen. Die anwaltliche Beratung ist gerade für Mietwagenfirmen und Werkstätten ein Groll: Regelmäßig erfolgt nämlich durch den Verkehrsanwalt eine Beratung zu Abrechnungsalternativen, die sich für den Geschädigten oft günstiger gestalten. Statt Mietwagen wird Nutzungsausfall geltend gemacht, statt Reparatur eine Abrechnung auf Gutachtenbasis. Der kostenlose Mietwagen ist nur für Sie kostenlos, regelmäßig wird er der Versicherung in Rechnung gestellt. Daher "Finger weg!", wenn Sie lieber Nutzungsausfall beanspruchen wollen. Die sog. Auslagenpauschale erhalten Sie regelmäßig nur, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Mit einem Anwalt wird alles teurer? Kaum jemand weiß, was der Anwalt bei einem Unfall wirklich verdient. Sachverständige und Werkstätten wissen es und lachen sich krumm, denn im Vergleich zum dortigen Kostenaufwand sind die Anwaltskosten ein Tropfen auf den heißen Stein. Und mal "Hand aufs Herz": Sie sind der geplagte Unfallgeschädigte, ist es ihr Problem, ob die Versicherung des Unfallgegners am Ende auch noch die Anwaltskosten zahlen muss? Es ist ihr gutes Recht, dass Sie sich nach dem Unfall nicht noch mit lästigen Fragebögen der Versicherung belasten müssen. Was viele nicht wissen: Der Unfallfragebogen der Versicherung ist das Einfallstor für eine spätere Leistungsablehnung. Kommen Zweifel beim Ausfüllen auf: "Finger weg!" Anwälte verzögern die Regulierung: Eine der beliebtesten Unwahrheiten. "Finger weg," von Schadensbeteiligten, die Sie hier plump verunsichern wollen. Genau das Gegenteil ist richtig, denn Haftpflichtversicherer wissen die professionelle Abwicklung der eigentlich ungeliebten Anwälte sehr zu schätzen, zumal große verkehrsrechtlich spezialisierte Kanzleien Unfälle heute ohnehin über die digitale Onlineschnittstelle zur Versicherungswirtschaft abwickeln. Dies spart der Versicherung Zeit und Kosten. Unterschreiben Sie niemals Abfindungserklärungen eines Versicherers. Hier besteht die Gefahr, dass Sie billig abgefunden werden. Der juristische Laie meint oft, ein Angebot sei vermeintlich verlockend. Hier gilt: "Finger weg!", "Finger weg!" und noch mal "Finger weg!"
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