Ich bin doch kein Psychopath! Wiederholte kleine Verkehrssünden können zum Idiotentest führen und/oder den Führerschein kosten...

Autounfall Verkehrsunfall
02.04.20082084 Mal gelesen

Nicht alles, was verkehrsrechtlich "in Ordnung" ist, entspricht dem Gerechtigkeitsempfinden des Bürgers und Verkehrsteilnehmers. Entsprechend ernüchternd fiel unlängst ein Beratungsgespräch für die Ratsuchende aus:

Der Mutter mehrerer Kinder waren offenbar drei Geschwindigkeitsüberschreitungen und eine Vielzahl von Knöllchen zur Last gelegt worden. Keine Punkte, kein Fahrverbot, nur die üblichen Verwarnungsgelder waren angefallen. Nun war ihr die Aufforderung, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen, zugegangen. Die Verzweiflung der Mandantin konnte und kann ich gut nachvollziehen. Die ihr vorgeworfenen Ordnungswidrigkeiten hatte sie sämtlich im Alltagsstress durch Kindertransporte zu Schule, Kita und Hobbies, Arztterminen usw. einerseits, Haushalt und "nicht zuletzt" Arbeit begangen. Nie bewusst und damit vorsätzlich, sondern eben weil - wie immer - die Zeit zu knapp war, einen besseren Parkplatz zu finden, weil das Abholen länger dauerte als vorgesehen . .Die MPU (Idiotentest) und die bekanntermaßen zu deren Bestehen erforderliche Vorbereitung  stellten für die gestresste und zeitlich bereits überlastete Mutter einen "Knüppel zwischen die Beine" dar. Sie empfand es als ungerecht, wie ein Trunkenheitsfahrer vorgeladen zu werden.   

Die verkehrsrechtliche Sicht:

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist tatsächlich bei "ungewöhnlicher Häufung von geringen Verkehrsverstößen" möglich, so urteilte das VG BERLIN ,am 09.05.2007 (AZ VG 11 A 247/07).  

Die Begründung: Begeht jemand eine Vielzahl leichterer Verkehrsverstöße und gibt er damit zu erkennen, dass er nicht willens ist, die jeweiligen Vorschriften anzuerkennen, begründet er dadurch Zweifel an seiner "charakterlichen Eignung" zum Führen von Kraftfahrzeugen, auch wenn jeder Verstoß für sich genommen geringfügig ist.

Weigert der Betroffene sich daraufhin, ein gefordertes medizinisch - psychologisches Gutachten beizubringen, ist der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.

Im entschiedenen Fall hatte die Fahrerin binnen eines Jahres 95 Ordnungswidrigkeiten begangen. Es handelte sich um Verstöße gegen Parkvorschriften.

Die Sicht des Verkehrsanwaltes: 

Ich kann bestens naschvollziehen, dass sich meine Mandantin ungerecht behandelt fühlt.

Andererseits: Wenige Tage nach ihrem Besuch in meiner Kanzlei sprach ich mit der Redakteurin eines Verbrauchermagazins, die  Fälle, in denen ungerechtfertigt eine MPU angesetzt wurde, zusammenstellen wollte. Im Gespräch wurde wiederum deutlich, dass aus heutiger verkehrsrechtlicher Sicht eine MPU fast immer gerechtfertigt ist. Schließlich soll durch die schärfere Verfolgung des verkehrsregelwidrigen Verhaltens im Allgemeinen der Tendenz entgegengewirkt werden, sich bewusst über Verkehrsregeln (Stoppschilder, rote Ampeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen - und eben auch Parkregeln) aufgrund eigener Interessen hinwegzusetzen.

Dies führt, wie der geschilderte Fall zeigt, zu Härten im Einzelfall.

Was rät der Verkehrsanwalt:

Im Zweifelsfall gilt es, die Anzahl auch der geringen Verkehrsverstöße gering zu halten. Hatten Sie Ihren  Wagen dem Nachbarn geliehen, der ein "5-Euro-Knöllchen" mitbrachte? Wenn Sie großzügig sind, zahlen Sie die 5 Euro. Benennen Sie den Nachbar jedoch auf jeden Fall gegenüber der Behörde als Fahrer. Gleiches gilt für geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen, die die Schwiegermutter in ihrem PKW auf dem Weg ins Konzert begeht. Letztlich setzten Sie sich ab ca. 50 geringen Verstößen in zwei Jahren dem Risiko aus, zur MPU aufgefordert zu werden.

Haben Sie Zweifel, ob Sie selbst gefahren sind oder überhaupt eine Ordnungswidrigkeit bestand, wenden Sie sich rechtzeitig - also vor der ersten Stellungnahme - an den Fachanwalt für Verkehrsrecht. (Schließlich geht es bei anderen Verstößen auch um Punkte in Flensburg, die in der Summe auch den Führerschein gefährden können.)

"Was soll´s?"  Dann machen Sie eben die MPU?

 Darauf sollten Sie es nicht ankommen  lassen. Die MPU kann einschließlich der Vorbereitung leicht über 600 Euro kosten, die Prüfung selbst kostet fast 300 Euro. Eine Erfolgsgarantie für das Bestehen gibt es nicht. Und bei "Nichteignung", also negativer MPU ist der Führerschein weg.