Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall

Autounfall Verkehrsunfall
05.01.2014277 Mal gelesen
Diese Rechte stehen Ihnen nach einem Unfall zu:

.einen Anwalt Ihrer Wahl

.auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt

.freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen

.freie Wahl des Gutachters

.einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall

.den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag

.Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kostender Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet

Nach dem Unfall sollten Sie NICHT:

 Niemals vor Ort Ihre Unfallschuld eingestehen!

.Die Abwicklung des Unfalls nicht von Dritten abnehmen lassen!

.Keine "kostenlose" Unfallhilfe annehmen, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist!

.Keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung z. B. über die Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen treffen!

.Nicht vom Unfallgegner oder dessen Versicherung beeinflussen lassen!

Am besten ist, sich sobald als möglich bei einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu informieren und beraten zu lassen.

Hierfür stehen wir Ihnen kurzfristig zur Verfügung!

Sie erreichen uns per Tel.: 0951/ 98 108-0, per Email: bamberg@roeschert-junkert.de oder online unter www.bussgeld24.com. Hier können Sie uns IHren Unfall oder ein eingeleitetes Bußgeldverfahren online melden.