Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren: Viele ProViDa-Fahrzeuge sind falsch geeicht

Autounfall Verkehrsunfall
16.06.20074310 Mal gelesen

Wegen einer nicht bauartzugelassenen System-Komponente könnten bundesweit zahlreiche ProViDa-Messgeräte der Polizei fehlerhaft geeicht sein. Das Amtsgericht Lüdinghausen hatte daraufhin ein Bußgeldverfahren eingestellt. Möglicherweise kommt bei sämtliche Messungen mit ProViDa-Fahrzeugen, die mit einem sog. CAN-Bus ausgerüstet sind, eine Einstellung oder zumindest ein Toleranzabschlag von 20 % auf den gemessenen Geschwindigkeitswert in Betracht.

Ein CAN-Bus ist ein Steuergerät, das auf dem Impulsweg vom Wegimpulsgeber zum Videonachfahrsystem zwischengeschaltet ist. Von diesem Steuergerät werden die Wegstreckenimpulse des Wegimpulsgebers weiterverarbeitet, indem Wegsreckenimpulse nachgebildet werden. Eine direkte Weitergabe der Impulse an das Videonachfahrsystem erfolgt beim Einsatz mit CAN-Bus-Einrichtung also nicht.

Zwischengeschaltete Einrichtungen benötigen aber eine Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB). Da der CAN-Bus über eine solche Bauartzulassung jedoch nicht verfügt, sind die Voraussetzungen für eine Eichung nicht gegeben. Wird ein solches ProViDa-Fahrzeug dennoch geeicht, ist die Eichung zwar formell richtig, inhaltlich aber fehlerhaft.


Das Amtsgericht Lüdinghausen stellte aus diesem Grund das Verfahren ein. (AG Lüdinghausen, Beschluß vom 27.3.07, 10 OWi 89 Js 18/07-5/07)


In NRW führt das Eichamt Düsseldorf die (Nach)Eichung derzeit nicht durch, obwohl der Hersteller den Zentralen Polizeitechnischen Diensten (ZPD) mitgeteilt hatte, durch welche technischen Gegebenheiten die erforderlichen Bedingungen gewährleistet sind.
Laut "Westfälische Nachrichten" vom 14.04.07 haben die Behörden in NRW offensichtlich reagiert, indem sie auf ministerielle Anweisung 13 der 38 ProViDa-Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen haben.


Es dürfte sich aber um ein bundesweites Problem materiell falscher Eichungen handeln. Denn ein großer Teil der mit dem ProViDa-Systemen ausgerüsteten Fahrzeuge arbeitet mit einem CAN-Bus. Darauf weist das Fachblatt  "Verkehrsrecht aktuell" in seiner Juni- Ausgabe hin. 


Für viele Betroffene bietet sich somit aktuell nach der Enthüllung des Eichfehlers und dem Urteil des AG Lüdinghausen ein Ansatzpunkt, das Messergebnis in Zweifel zu ziehen

 

Hinweis:

Der Verfasser, Christian Demuth, ist spezialisiert auf die Verteidigung im Bereich Verkehrsstrafrecht und Verkehrsbußgeldrecht. Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.