Autounfall - Versicherung - Tricks beim Schadensersatz?

Architektenrecht
22.06.20064552 Mal gelesen

Bei schuldlosem Unfall bieten die Versicherer per Telefon schnelle und unkomplizierte Hilfe an. Doch wer sich darauf einlässt, zahlt oft drauf. Ab ca. 1.000 EUR Schaden ist man berechtigt, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss der Unfallverursacher tragen. Unabhängige Gutachten sparen Geld, denn "Schadenschnelldienste" der Versicherungen spielen den Schaden oft herunter. Der Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft hat nämlich die Autobahnnotrufsäulen übernommen: Unter einer 0800-Nummer gibt es sofort Kontakt zur Versicherung mit dem Ziel, den Geschädigten schnellstmöglich in deren Hände zu bekommen, bevor dieser selbst Hilfe von Gutachtern und Rechtsanwälten in Anspruch nehmen kann.

Laut Rechtsprechung sind im Gutachten Kosten einer Fachwerkstatt anzusetzen. Oft ermitteln Versicherungen aber Reparaturkosten von "Hinterhofwerkstätten" bei der Schadenkalkulation. Verbringungskosten, Nutzungsausfall, UPE-Aufschläge sowie die Wertminderung werden meist nicht berücksichtigt. Auch besteht Gefahr, das Versicherungen ungerechtfertigt Totalschäden konstruieren, was den Geschädigten tausende EURO kosten kann!

Die Einschaltung eines Anwalts lohnt sich in jedem Fall:

  • Bei Personenschäden bestehen oft Ansprüche auf eine Haushaltshilfe und Auslagenpauschalen: 
  • Selbständige können Einkommensausfall und Studenten/ Azubis u. U. einen beruflichen Fortkommensschaden geltend machen
  • Angestellte haben im Verletzungsfall oft Anspruch auf Verdienstausfallschaden
  • Fahrgeld für Arztbesuche oder Krankenbesuche beim verletzten Angehörigen sind zu ersetzen
  • Vorsicht bei "Abfindungsangeboten" der Versicherung: es droht Verjährung für Zukunftsschäden!
  • Mit eigener Rechtsschutzversicherung lohnt sich der Gang zum Anwalt sogar bei angeblich "schuldhaftem Unfall", da der Anwalt oft eine Mitschuld des Gegners ermitteln kann.

Der Autor RA Sven Skana ist Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 - 886 81 505.