Arbeitsvertrag Nachweisgesetz - Neuerungen für Arbeitgeber ab 08/2022

Neuerungen der Nachweispflicht im Arbeitsvertrag 2022
26.09.2022160 Mal gelesen
Ist es möglich ohne Arbeitsvertrag zu Arbeiten? Die neue Nachweispflicht im Arbeitsvertrag 2022 ändert das Arbeitsvertrag-Nachweisgesetz. 2000 EUR bei Verstoß.

Ab 1. August. 2022 gelten die Änderungen im Nachweisgesetz

Ein Gesetz zur Änderung des Nachweisgesetzes wurde am 20. Juni. 2022 verabschiedet und tritt ab dem 1. August. 2022 in Kraft. Arbeitgeber müssen in Zukunft neue Nachweispflichten beachten, dessen Nichteinhaltung mit Bußgeldern von bis zu 2.000 Euro geahndet werden können. Alles Wichtige, was Arbeitgeber beachten müssen, im folgenden Artikel. 

 

Neues ArbeitsvertragNachweisgesetz

Zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen ((EU) 2019/1152) wird nun auch in Deutschland das Nachweisgesetz (NachweisG) geändert, um dem europäischen Standard zu entsprechen. Die Erweiterungen der Nachweispflicht im Arbeitsvertrag soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmern mehr Informationen und Transparenz bezüglich ihrer Arbeitsverhältnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Neue Verträge sind in Zukunft unter Beachtung dieser Pflichten zu schließen, aber auch für bereits bestehende Arbeitsverträge können Nachweispflichten bestehen. Arbeitgebern ist zu empfehlen, ihre Arbeitsverträge zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern.  

 

Nachweispflicht Arbeitsvertrag und Fristen 

Ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten, führt nicht zur Unwirksamkeit von Arbeitsverträgen. Ähnlich ist es bei der Nichtbeachtung von Nachweispflichten. Ist der Arbeitgeber seinen Nachweispflichten nicht nachgekommen oder war ein Arbeitsvertrag unwirksam, verfallen keine etwaigen Ansprüche der Arbeitnehmer. Nach der Gesetzesidee sollen auch in Zukunft die Nachweispflichten den Arbeitgeber lediglich einseitig verpflichten. Arbeitgebern erwachsen daraus keine Nachteile.

 

Ab dem 1. August 2022 gelten erweiterte Nachweispflichten und kürzere Fristen, welche zu beachten sind. Ein einfacher Verweis auf die Paragrafen des Nachweisgesetzes genügt hierbei aber nicht. Auch im Arbeitsvertrag müssen die vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gemäß dem Arbeitsvertrag Nachweisgesetz schriftlich ausformuliert werden.

 

Spätestens am ersten Arbeitstag müssen Arbeitgeber folgende Informationen mitteilen: 

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, Vergütung von Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen, deren Fälligkeit und die Art der Auszahlung
  • Arbeitszeit, Ruhezeiten, Ruhepausen, bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem
 

Spätestens am 7. Kalendertag nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ist von Arbeitgeber mitzuteilen: 

  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Informationen zur Befristung
  • Arbeitsort
  • kurze Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Tätigkeit
  • Informationen zur Probezeit 
  • wenn vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
 

Spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ist vom Arbeitgeber mitzuteilen: 

  • die Dauer von jährlichen Urlaubsansprüchen
  • Informationen zu möglichen Ansprüchen des Arbeitnehmers auf Fortbildung
  • Angaben zur betrieblichen Altersversorgung (falls zugesagt)
  • Informationen zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen (Verfahren, Schriftformerfordernis, Kündigungsfristen, Fristen zur Erhebung von Kündigungsschutzklagen)
  • Allgemeine Informationen zu Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

 

Arbeitsvertrag Nachweisgesetz - Tipps für die Praxis

Arbeitgeber sollten ihre Arbeitsverträge überprüfen. Eine Überarbeitung könnte nötig sein, um den neuen Anforderungen des Nachweisgesetzes zu entsprechen. Ab dem 1. August. 2022 können Verstöße gegen die Nachweispflicht ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro nach sich ziehen.

Zu beachten ist, dass die Nachweise im Arbeitsvertrag schriftlich erfolgen müssen, nicht bloß elektronisch. Deutschland entschied sich im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten, dass die Nachweise niedergeschrieben und unterschrieben ausgehändigt werden müssen. Dies schließt aus, der Nachweispflicht im Arbeitsvertrag per E-Mail nachzukommen. 

Für bereits bestehende Arbeitsverträge muss der Arbeitgeber seinen erweiterten Nachweispflichten innerhalb von sieben Tagen nachkommen, wenn der Arbeitnehmer nach diesen Nachweisen ausdrücklich verlangt. Eine Änderung von bestehenden Altverträgen ist demnach nicht notwendigerweise vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer kein Interesse an der Mitteilung hat. 

 

Mehr Informationen zum Arbeitsrecht

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Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

 

Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html 

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/anforderungen-an-arbeitsvertraege-nach-dem-nachweisgesetz_idesk_PI42323_HI516740.html 

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/neues-nachweisgesetz-arbeitgeber-muessen-arbeitsvertraege-nachbessern-250155/ 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/arbeitsrecht/ohne-arbeitsvertrag-arbeiten-nachweisgesetz-2022

 

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