Langzeiterkrankte Beschäftigten: Was bei Kündigungen zu beachten ist

03.07.2026 1 Aufruf
Wann dürfen Arbeitgeber langzeiterkrankten Arbeitnehmern kündigen? Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und warum das BEM so wichtig ist.

Rechtliche Anforderungen an Arbeitgeber bei langer Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern 

Fällt ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt aus, stehen Arbeitgeber häufig vor der Herausforderung, wie sie mit der Situation umgehen sollen. Eine zentrale Frage lautet: Ist eine Kündigung trotz Krankheit möglich? Die Antwort darauf ist komplex, denn eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie als Arbeitgeber beachten sollten, wenn ein Mitarbeiter langzeitkrank ist, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 SGB IX funktioniert und welche Bedeutung dem Präventionsgespräch zukommt. Ziel ist es, rechtliche Risiken zu minimieren und sachgerechte Lösungen zu finden.

 

Kündigung wegen Krankheit: Ein rechtlich sensibler Bereich

Längere Fehlzeiten können den betrieblichen Ablauf erheblich stören. Gerade bei wiederholten oder besonders langen Krankheitsphasen stellen sich viele Unternehmen die Frage, ob das Arbeitsverhältnis aus Krankheitsgründen beendet werden kann. Wer einen Mitarbeiter krankheitsbedingt kündigen möchte, muss jedoch wissen: Die arbeitsgerichtliche Kontrolle ist in diesem Bereich streng.

Die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes, insbesondere in Verbindung mit § 167 SGB IX, sehen klare Anforderungen vor. Wird ein Mitarbeiter langzeiterkrankt entlassen, ohne dass diese Voraussetzungen eingehalten werden, kann das erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen, etwa die Unwirksamkeit der Kündigung oder eine Pflicht zur Weiterbeschäftigung.

 

Definition: Wann liegt eine Langzeiterkrankung vor?

Eine einheitliche gesetzliche Langzeiterkrankung Definition gibt es nicht, doch die Rechtsprechung spricht von einer solchen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen innerhalb eines Kalenderjahres andauert. Das kann entweder durchgängig oder über mehrere Phasen hinweg geschehen. In solchen Fällen gelten erhöhte Anforderungen an die soziale Rechtfertigung einer Kündigung.

Gerichte prüfen genau, ob die Voraussetzungen erfüllt sind: Wie sieht die Gesundheitsprognose aus? Gibt es anderweitige Einsatzmöglichkeiten? Wurde ein BEM angeboten und korrekt durchgeführt? Hinzu kommt: Nur wenn die Krankheitsgründe beim Arbeitgeber tatsächlich zu erheblichen betrieblichen Belastungen führen, etwa durch wiederkehrende Ausfälle, hohe Kosten für Vertretung oder organisatorische Probleme, kann überhaupt eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt sein.

 

Welche Schritte sind vor einer Kündigung erforderlich?

Ein zentraler Aspekt bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX. Dieses Verfahren ist verpflichtend, sobald ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig ist. Es dient dazu, zu klären, wie sich eine Rückkehr an den Arbeitsplatz trotz der Krankheit ermöglichen lässt.

Unterbleibt das BEM oder wird es nur oberflächlich durchgeführt, kann dies die gesamte Kündigung angreifbar machen. Die Rechtsprechung stellt zunehmend auf die Bedeutung dieses Instruments ab, vor allem im Kontext einer Langzeiterkrankung. Arbeitgeber sollten daher sorgfältig dokumentieren, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben.

Zusätzlich ist das sogenannte Präventionsgespräch von Bedeutung. Es bietet die Gelegenheit, frühzeitig über mögliche Anpassungen im Arbeitsumfeld zu sprechen. Auch wenn der Beschäftigte ein solches Gespräch ablehnt, kann allein das Angebot rechtlich positiv gewertet werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung.

 

Rechtlich sicher handeln bei Kündigungen wegen Krankheit

Wenn Sie als Arbeitgeber mit einem langzeitkranken Arbeitnehmer konfrontiert sind, empfiehlt sich umsichtiges Vorgehen. Das Arbeitsrecht setzt hohe Anforderungen an eine Trennung aus Krankheitsgründen, insbesondere wenn eine Langzeiterkrankung vorliegt. Eine fundierte rechtliche Beratung ist daher unerlässlich. 
 

Wir unterstützen Sie bei allen Schritten und helfen Ihnen, rechtssichere und faire Lösungen zu entwickeln – mit Blick auf Ihre betrieblichen Interessen und die geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Wenn Sie Fragen zur krankheitsbedingten Kündigung haben oder unsicher sind, wie mit einem Fall von Langzeiterkrankung umzugehen ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 04202638370 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@rechtsanwaltkaufmann.de
 

Dieser Beitrag stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falles empfehlen wir das persönliche Gespräch mit einem Fachanwalt.

 

Quellen zum Thema “Krankheitsbedingte Kündigung”: