Jurastudium und Anwaltsberuf: Nur etwas für Idealisten?

Jurastudium und Anwaltsberuf: Nur etwas für Idealisten?
16.09.20106228 Mal gelesen
Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Juristenausbilung und den Berufsperspektiven nach dem Studium auseinander. Er ist in der Ausgabe 6/2010, S. 197 ff. des Berliner Anwaltsblattes veröffentlicht worden.

Peter S. hatte eine genaue Vorstellung, wie sein Berufsleben eines Tages aussehen würde: ein hoch bezahlter Posten in einer internationalen Großkanzlei, spannende Fälle an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Recht, hohes Ansehen in der Bevölkerung. Doch nach dem zweiten Staatsexamen musste Peter seine Träume begraben: mit der Note "befriedigend" hatte er keine Chance, eine der begehrten Stellen in einer Großkanzlei zu ergattern. Wie Peter geht es vielen Juristen - nach dem Studium folgt die große Ernüchterung. Urszula Lisson vom Deutschen Anwaltverein (DAV) bestätigt: "Die Bilder des Limousine-fahrenden Anwalts kurz nach der Zulassung gehören längst der Vergangenheit an."

Kein Wunder, tummeln sich doch immer mehr Juristen auf dem Arbeitsmarkt und machen sich gegenseitig Konkurrenz. Denn trotz leichter Rückläufigkeit bei den Studentenzahlen gehören die Rechtswissenschaften immer noch zu den beliebtesten Studienfächern: Seit Anfang der 90er Jahre beginnen jedes Jahr rund 20.000 Studenten das Jura-Studium, etwa die Hälfte davon schließt jedes Jahr mit dem ersten Examen das Studium ab, und zwischen 8.000 und 10.000 Absolventen des zweiten Examens strömen jedes Jahr auf den Arbeitsmarkt. Ein Großteil davon, zwischen 75 und 80 Prozent, wird Rechtsanwalt. Oftmals nicht so sehr aus Leidenschaft, sondern vielmehr aus Mangel an Alternativen.

Denn der Bedarf an Richtern, auf deren Berufsbild die Ausbildung in erster Linie ausgerichtet ist, ist überschaubar und über die Jahre relativ stabil geblieben: etwa 27.500 Richter und Staatsanwälte gibt es bundesweit. Die Anforderungen an die Bewerber für eine solche Stelle sind in der Regel ebenso hoch wie für einen Arbeitsplatz in einer Großkanzlei. So werden in Berlin zwei Prädikatsexamen erwartet, in Bayern sollen die Bewerber mindestens 8,5 Punkte mitbringen. Nur etwa 15 Prozent eines Jahrgangs erreichen solche Noten. Allerdings sind selbst das noch weit mehr, als tatsächlich als Richter oder Staatsanwalt benötigt werden - denn das sind nur vier Prozent der Absolventen.

Nicht viel höher ist der Anteil derer, die in der sonstigen Verwaltung eine Arbeitsstelle finden, nämlich sechs Prozent. Und auch hier sind gute Noten Voraussetzung, in Berlin in der Regel ebenfalls zwei Prädikatsexamen.   

Dabei nehmen sich die Verdienstmöglichkeiten gegenüber denen in Großkanzleien, die durchschnittlich mit Gehältern von knapp 50.000 Jahresbrutto aufwarten, fast bescheiden aus: In Berlin liegt das Eingangsgehalt eines unverheirateten, kinderlosen, 27jährigen Richters oder Staatsanwalts bei rund 3.100,-  ? pro Monat, in der Verwaltung verdient ein Berufsanfänger durchschnittlich 38.000 Euro brutto im Jahr.

Für viele, die als Rechtsanwalt ihr Glück versuchen, wäre ein solches Einkommen allerdings ein Traumgehalt. Nach einer im Jahr 2009/2010 vom Soldan-Institut für Anwaltmanagement durchgeführten Studie verdienen bis zu 20 Prozent der jungen Anwälte, die als freie Mitarbeiter oder Angestellte für eine Einzelkanzlei arbeiten, unter 20.000 Euro brutto im Jahr. Die angespannte Situation lässt sich außerdem an den Umsätzen der Rechtsanwälte ablesen: Von durchschnittlich rund 116.000 Euro im Jahr 1994 sind sie auf 98.000 Euro im Jahr 2007 gesunken. "Der Markt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist eigentlich übersättigt.", meint auch Urszula Lisson vom DAV. 153.251 Anwälte sind 2010 bundesweit zugelassen, damit hat sich die Zahl in den letzten zwanzig Jahren verdreifacht. Der Höchststand ist laut DAV längst erreicht, und damit die Zahl nicht weiter ansteigt, dürfe es nicht mehr als 3.000 bis 3.500 Neuzulassungen jährlich geben. Zwar ist der jährliche Zuwachs an zugelassenen Anwälten in den letzten Jahren schrittweise gesunken - in diesem Jahr stieg die Zahl der Anwälte um knapp zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr, während der Zuwachs Ende der Neunziger noch bei über sieben Prozent lag -, dass das Wachstum völlig gestoppt wird, ist aber nicht zu erwarten.

Auch auf diese schwierige Gesamtsituation lässt sich wohl zurück führen, dass sich so mancher Jurist auf zweifelhaftes Terrain begibt und zum Beispiel als "Abmahnanwalt" auf ungute Weise von sich reden macht und ins Zwielicht gerät. Eine Zunahme solcher oder anderer unseriösen Machenschaften hat man bei der Bundesrechtsanwaltskammer zwar nicht festgestellt, die Zahl der Beschwerden sei allerdings leicht gestiegen. In der Bevölkerung hat das Ansehen der Anwälte jedenfalls schon gelitten. Nach den regelmäßig durchgeführten Allensbach-Umfragen zum Berufsprestige sind die Anwälte die großen Verlierer: Bis Ende der 90er Jahre sprachen dem Anwalt noch 37 Prozent der Befragten ihre ganz besondere Achtung aus, 2008 waren es nur noch 27 Prozent.

Auch Cordula L. machte auf ihrer Suche nach einem Job unglückliche Erfahrungen mit der eigenen Zunft. Ein Sozialrechtsanwalt mit Einzelkanzlei bot ihr an, dass sie Mandate von ihm übernehmen könne - für die Vermittlung wollte der Anwalt 50 Prozent der in Rechnung gestellten Gebühren. Cordula erklärte sich einverstanden und bearbeitete einige Fälle. Plötzlich verlangte der Anwalt 75 Prozent Beteiligung - und begründete seine Kehrtwende damit, dass sich eine frisch gebackene Anwältin für ein unbezahltes Praktikum angeboten habe, und das sei für ihn natürlich noch billiger. Cordula lehnte ab: "Von den 25 Prozent Gebühren hätte ich kaum leben können, und ich fand das auch eine absolute Unverschämtheit und glatte Erpressung. Ich war wahnsinnig frustriert und wütend, aber ich konnte ja nichts machen."

Cordula ist kein Einzelfall. Auch der Bundesgerichtshof hatte im November 2009 über eine prekäre Stellenanzeige zu entscheiden: Eine Kanzlei bot eine auf zwei Jahre befristete Traineestelle für junge Anwälte an - zu einem Gehalt von rund 1.000 Euro. Sittenwidrig, entschied der BGH. Aber ob das Urteil künftig vor ähnlichen Arbeitsverhältnissen schützen wird, ist fraglich. Zumal Fälle von extrem schlechter Bezahlung oder unbezahlten Praktika nur selten offiziell werden. Bei der Bundesrechtsanwaltskammer weiß man jedenfalls nichts davon: "In Einzelfällen mag es solche Praktika geben, es ist jedoch kein allgemeines Phänomen auf dem anwaltlichen Arbeitsmarkt", so Peggy Fiebig.

Aber nicht nur der enger werdende Arbeitsmarkt ist ein Problem. Die Juristen sind außerdem nur unzureichend auf die Anwaltstätigkeit vorbereitet. Zwar wurde die Anwaltsstation im Referendariat 2003 von drei auf neun Monate verlängert, das aber reicht nach Ansicht des DAV nicht aus. Denn an den Prüfungsinhalten habe sich nichts geändert, weswegen die Ausbildungszeit beim Anwalt von den Referendaren zu oft als Tauchstation genutzt werde, um für das Examen zu lernen - denn Wissen über das Führen einer Anwaltskanzlei wird dort nicht abgefragt. 

Diskutiert wird nun vor allem, ob die Umstellung auf Bachelor und Master eine Verbesserung der Ausbildung bringen könnte. Die anfangs vorherrschende Ablehnung bröckelt und immer mehr Befürworter mit unterschiedlichen Modellen melden sich zu Wort: vierjähriger Bachelor und einjähriger Master oder dreijähriger Bachelor und zweijähriger Master, die Beibehaltung von zwei Staatsexamina oder das vollständige Ersetzen durch die neuen Abschlüsse, der Vorbereitungsdienst als herkömmliches Referendariat oder als Spartenausbildung, die in Anwalts-, Justiz- und Verwaltungsreferendariat unterteilt wäre und für Anwälte mit dem Anwaltsexamen abschließen würde.

Bis es tatsächlich Entscheidungen gibt, wird es aber wohl noch eine Weile dauern -  denn die Mühlen der Politik mahlen langsam. Die Justizministerkonferenz hat sich das Thema für 2011 auf die Agenda geschrieben, und auch die Berliner Justizsenatsverwaltung sieht offensichtlich keinen Grund zur Eile: "Ob mit einer Umstellung auf eine Bachelor-Master-Struktur eine weitere Verbesserung möglich wäre, muss sorgfältig geprüft werden; (....) Ich plädiere daher dafür, zunächst sorgfältig die inhaltliche Diskussion zu führen und erst danach über die äußere Form zu sprechen. Soweit erforderlich, müssten wir bestimmte Vorgaben mit der Kultusministerkonferenz neu diskutieren", erklärt Jana Standke aus der Senatsverwaltung. 

Für eine Spezialisierung in der Ausbildung wie die vorgeschlagene Spartenausbildung mit Anwaltsexamen hat der Berliner Senat gar nichts übrig, da die Ausübung der "klassischen juristischen Berufe im Kern derselben Kenntnisse und Fähigkeiten" bedürfe, weshalb am System der volljuristischen Ausbildung festzuhalten sei.   

"Wir deutschen Juristen sehen darin regelmäßig eine besondere Stärke unseres Ausbildungssystems", so Jana Standke.

Matthias R. sieht in diesem System keine Stärke. Mit zweimal "ausreichend" hatte er keine Chance auf eine Anstellung, und so machte er sich vor zwei Jahren zwangsläufig selbständig. Bis heute lebt er an der Grenze zum Existenzminimum, immer wieder ist er kurz davor, seine Zulassung zurück zu geben. Matthias hätte sich eine frühere Spezialisierung gewünscht, die ihn für die Anwaltstätigkeit besser fit gemacht hätte. "Eigentlich fühle ich mich schikaniert durch das Studium - mir kommt es so vor, als würde von Juristen traditionell erwartet, dass sie durch die riesige Stofffülle nicht nur ihre Lern-, sondern auch ihre Leidensfähigkeit unter Beweis stellen müssen, um in den erlesenen Elite-Kreis der Juristen aufgenommen zu werden. Dabei ist es mit der Elite sowieso längst vorbei." Tatsächlich aber hält sich unter vielen Studenten hartnäckig der Glaube, dass Juristen tausend Wege offen stünden und sie überall gebraucht würden. Ein Irrtum. Denn auch in der Wirtschaft sind die Möglichkeiten für Juristen begrenzt. Laut DAV kommen nur knapp 15 Prozent dort unter - und in Zeiten der Krise könnten es noch weniger werden. Zwei Drittel der Wirtschaftsunternehmen streichen aufgrund engerer finanzieller Spielräume Stellen, so die Bundesarbeitsagentur. "Vor allem Berufsanfängern ohne oder mit geringer Berufserfahrung fällt der Berufseinstieg derzeit schwerer; so sind fast zwei Drittel der arbeitslosen Juristen noch keine 35 Jahre alt.", erklärt Ilona Mirtschin. Bleibt also, wie bei Matthias R., nur der Weg in die prekäre Selbständigkeit. 

Ein wirkliches Problem wird in der Politik aber offensichtlich gar nicht wahrgenommen. So urteilt die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, dass man "bei der Beurteilung der Frage, ob der Anwaltsmarkt übersättigt ist, (...) unterschiedliche Auffassungen vertreten" könne. Dies sei aber ohnehin nicht der Punkt, da eine "gezielte Bedarfssteuerung im Bereich der Berufswahl (...) verfassungsrechtlich hoch problematisch" sei. Das Problem vermutet die Senatsverwaltung vor allem darin, dass viele das Studium aus einem "Mangel an Alternativen" wählten. Und so räumt man ein, dass ein früher akademischer Titel - wie also beim Bachelor - deshalb als "Möglichkeit zu einer rechtzeitigen anderen Orientierung" durchaus hilfreich sein könne. Nur: beim frühzeitigen Schaffen einer solchen Möglichkeit hat es die Politik offensichtlich gar nicht eilig.  

Dennoch: es gibt auch Hoffnungsschimmer. Nach Angaben der Bundesarbeitsagentur hat sich der Arbeitsmarkt für Juristen insgesamt sogar verhalten positiv entwickelt: gegenüber dem Vorjahr sei die Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 2009 leicht gestiegen, und die Zahl der im Laufe des Jahres gemeldeten offenen Stellen um 15 Prozent.

"Diese Zahlen bestätigen, dass juristischer Rat auch in Krisenzeiten, oder gerade in der Krise gefragt ist", so Ilona Mirtschin von der Bundesagentur für Arbeit. Auch Peggy Fiebig von der Bundesrechtsanwaltskammer sieht weiterhin gute Chancen für engagierte Juristen, die Spaß am Argumentieren haben, sich disziplinieren können und - vor allem - frühzeitig spezialisieren. Und Urszula Lisson vom DAV sieht den Rechtsberatungsmarkt im Wandel - neue Rechtsgebiete wie zum Beispiel das IT-Recht böten neue Möglichkeiten, die eigene Nische zu finden.

Auch Peter S. hat nach einigen Fehlschlägen für sich einen Weg gefunden: er bekam eine Anstellung in einem Sozialverband, in dem er sich um Menschen mit Behinderungen kümmert. Und er hat für sich festgestellt: "Porsche, Villa und eine goldene Kreditkarte brauch ich nicht zum Glücklichsein. Denn anderen Menschen mit meinem juristischen Wissen helfen zu können ist mindestens genau so erfüllend - und hat schließlich sogar etwas mit Gerechtigkeit zu tun!"

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Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030-8860303. ? Kontaktieren Sie uns über www.ra-samimi.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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