Rechtsanwaltshonorar auf Erfolgsbasis

Anwaltliches Berufsrecht
13.11.20171231 Mal gelesen
Wie sinnvoll ist ein Erfolgshonorar?

Vor fast zehn Jahren öffnete der Gesetzgeber dem anwaltlichen Erfolgshonorar die Tür. Zu amerikanischen Verhältnissen hat das bisher nicht geführt. In Deutschland bleibt das Erfolgshonorar ein Exot. Das liegt einerseits an der Zurückhaltung der Anwaltschaft und zum anderen an den noch immer bestehenden gesetzlichen  Beschränkungen.

Neue Anbieter auf dem Markt für Rechtsdienstleistungen haben weniger Berührungsängste in Bezug auf das Erfolgshonorar als klassische Kanzleien. Startups aus dem Legal Lech-Bereich bieten ihre standardisierten Dienste beider Durchsetzung von Zahlungsansprüchen immer häufiger auf Erfolgsbasis an - meist zum Vorteil ihrer Kunden.

Die Vielfalt der Vergütungsmodelle

Vielleicht hat sich das Erfolgshonorar in der Vergangenheit auch nicht so leicht durchgesetzt, weil die möglichen Vergütungsmodelle für die Anwaltsberatung ohnehin kaum überschaubar waren. Allein das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist ein undurchdringliches Dickicht an Vorschriften und Stellschrauben. Hinzu kommt die vor allem im Wirtschaftsrecht gängige Praxis des Zeithonorars oder auch die Vereinbarung eines Festpreises.

Wer als Mandant das Kostenrisiko scheut hat zudem die Optionen auf Prozesskostenhilfe oder Prozessfinanzierung. Für das Erfolgshonorar bleibt da scheinbar nur ein vergleichsweise kleiner Anwendungsbereich. Mehr zu den Vergütungsmodellen: www.rosepartner.de/verguetung/erfolgshonorar.html 

Die Folgen des ungültigen Erfolgshonorars

Über die Frage der Wirksamkeit von Erfolgshonoraren kommt es immer wieder zum Streit zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten. Ein wichtiges Urteil wurde in diesem Zusammenhang 2014 vom Bundesgerichtshof (BGH) gesprochen.  Die Nichtigkeit eines Erfolgshonorars, so der BGH, führe nicht zur Unwirksamkeit des Anwaltsvertrags.  In solchen Fällen würde sich lediglich die vereinbarte Vergütung auf die gesetzliche Gebühr nach dem RVG  beschränken.

Ein unumkehrbarer Trend

Allen rechtlichen Schwierigkeiten zum Trotz wird das Erfolgshonorar sich immer mehr seinen Platz in den anwaltlichen Vergütungsmodellen suchen. Die Mandanten werden sich nach und nach an die Anwaltsleistung ohne Kostenrisiko gewöhnen und diese in vielen Bereichen auch einfordern.

Rechtsanwälte sollten dies weniger als Bedrohung denn als Chance sehen. Ein faires Erfolgshonorar auf der Basis einer guten Einschätzung der Erfolgsaussichten kann für beide Seiten sinnvoll sein.