Hoffnung für Aussteiger aus strukturierten Finanzvertrieben: Klauseln zu linearisierten Provisionsvorschüssen können unwirksam sein

Arbeit Betrieb
28.11.20092124 Mal gelesen

In zwei arbeitsgerichtlichen Entscheidungen ist festgestellt worden, dass Klauseln in Verträgen von Vertriebsmitarbeitern, die linearisierte Provisionsvorschüsse vorsehen, unter bestimmten Voraussetzungen unwirksam sein können.

Das Gericht hatte aufgrund der Strukturen des Vertriebssystems bei einem vermeintlich selbständigen Handelsvertreter eine Arbeitnehmereigenschaft angenommen und war sodann davon ausgegangen, dass das vereinbarte Vergütungsmodell, welches auf Zahlungen von linearisierten Provisionsvorschüssen beruhte, unwirksam ist. 

So heisst es in den Entscheidungen etwa:

"Das Vergütungssystem der Klägerin ist auf im Arbeitsverhältnis stehende Mitarbeiter nicht anwendbar. Es ist unwirksam, weil es einer Kontrolle nach den Regeln des BGB über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht standhält. Es ist nicht transparent und benachteiligt die abhängig Beschäftigten unangemessen."

Dies sollte vielen Aussteigern aus entsprechenden Vertriebsstrukturen, die derartige linearisierte Provisionsvorschüsse erhalten haben, Hoffnung geben, ohne eine wirtschaftliche Existenzvernichtung sich aus diesen Verträgen zu lösen.

Für eine entsprechende Beratung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mail an kroll@nkr-hamburg.de oder 040/238569-0

Matthias W. Kroll, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Master of Insurance Law