Kurzarbeit - DAS Mittel in der negativen Konjunktur oder Unwort des Jahres?

Arbeit Betrieb
14.01.20091215 Mal gelesen

Kurzarbeit hat es sicherlich nicht verdient zum Unwort des Jahres gekürt zu werden. Es ist ein durchaus akzeptables Mittel um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Dabei beherrscht es in den letzten Wochen die Medien insbesondere in der Automobilhersteller und Zuliefererindustrie.

  

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist die Möglichkeit des Arbeitgebers die Arbeitspflicht und den Vergütungsanspruch des Arbeitsnehmers einseitig für einen bestimmten Zeitraum zu suspendieren.

 

Unter welchen Voraussetzungen ist Kurzarbeit möglich?

Da es sich um einen erheblichen Einschnitt in den Arbeitsvertrag handelt, ist KA nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

1.) es muss eine vertragliche Regelung vorliegen z.B. im Arbeitsvertrag oder gesonderte Vereinbarung, Betriebsvereinbarung etc.

2.) oder der Anspruch ergibt sich mittelbar aus den sozialrechtlichen Vorschriften der §§ 169 ff. SGB III. Diese regeln, wann der Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat.

 

Wer stellt den Kurzarbeitergeldantrag?

Der Antrag auf Zahlung von Kurzarbeitergeld wird durch den Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Ist der Arbeitsausfall nicht verübergehender Natur, kann die Bundesagentur die Zahlung ablehnen.

 

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Kurzarbeitergeld wird längstens für die Dauer von 6 Monaten gezahlt. Danach muss zunächst 3 Monate wieder regulär vergütet werden, bevor der Anspruch neu bestehen kann.

 

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld beträgt zwischen 60 und 67 % der Nettoentgeltdifferenz (Unterschied Soll und Ist-Nettobetrag) im Anspruchszeitraum.

  

Ob die Anordnung von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb rechtmäßig ist, bleibt der Einzelfallprüfung vorbehalten. Selbiges gilt auch für den Anspruch und die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Gerne stehen wir Ihnen hier in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

O. Stemmer

Fachanwalt für Arbeitsrecht