Ist der Aufhebungsvertrag ein Risiko für den Arbeitnehmer?

Arbeit Betrieb
03.02.20081439 Mal gelesen

Totgesagte leben länger - Der Aufhebungsvertrag erfreut sich nach einem deutlichen Einschnitt im Jahre 2005 großer Beliebtheit bei den Arbeitgebern, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit dem Arbeitnehmer zu beenden.

Der Arbeitnehmer sollte hier aber sehr vorsichtig sein.

Wenn auf ihn die Arbeitslosigkeit wartet, sollte er den Abschluss eines Aufhebungsvertrages eher vermeiden. Es besteht nämlich nach wie vor das nicht unbeträchtliche Risiko, dass der Arbeitnehmer wegen des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages von der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit hinsichtlich des Bezuges von ALG I verhängt bekommt.

Hierneben sollte auch ein rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages zurückhaltend sein, soweit er sich anwaltlich vertreten lassen will. Wenn auch einige Gericht mittlerweile anders entschieden haben, gehen die Rechtsschutzversicherer in der Regel davon aus, dass bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages noch kein Versicherungsfall eingetreten ist, sodass die Deckung versagt wird.

Dies soll aber nicht heißen, dass eine einvernehmliche Einigung mit dem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr möglich wäre. Dies bedarf aber eingehender Beratung und Abstimmung mit einem im Arbeitsrecht versierten Fachanwalt.
Durch eine solche Beratung kann der Arbeitnehmer im Zweifel erhebliche wirtschaftliche Einbußen vermeiden.