Bluewater Capital: MS Amanda insolvent

Rechtsanwalt Simon Kanz, Kanzlei Cäsar-Preller.
26.09.201837 Mal gelesen
Der ursprünglich von Bluewater Capital aufgelegte Schiffsfonds MS Amanda ist pleite. Das Amtsgericht Stade hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die MS Amanda Kai Freese GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 73 IN 45/18).

Mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro konnten sich die Anleger bis Ende 2008 an dem von Bluewater Capital aufgelegten Schiffsfonds beteiligen. Das Geld wurde in das Multipurpose-Schiff MS Amanda investiert. Für die Anleger wurde die Beteiligung allerdings zum Reinfall. Die prognostizierten Ausschüttungen wurden deutlich verfehlt und nach der Insolvenz müssen die Anleger mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen. Selbst die geringen Ausschüttungen, die die Anleger erhalten haben, werden vom Insolvenzverwalter möglicherweise wieder zurückgefordert.

"Um sich vor den drohenden finanziellen Verlusten zu schützen, können die Anleger prüfen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein", erklärt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds verlief die Anlageberatung oftmals nicht ordnungsgemäß. Die Beteiligungen wurden vielfach als renditestarke und sichere Geldanlagen dargestellt. Allerdings sind Schiffsfonds in der Regel spekulative Kapitalanlagen und einer ganzen Reihe von Risiken bis hin zum Totalverlust ausgesetzt. Das zeigte sich deutlich mit dem Ausbruch der weltweiten Finanzkrise 2008. Zahlreiche Schiffsfonds gerieten in der Folge in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten. Bestehende Überkapazitäten sorgten bei sinkender Nachfrage dafür, dass die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden konnten. Am Ende stand häufig die Insolvenz der Fondsgesellschaft und hohe finanzielle Verluste für die Anleger.

Allerdings hätten die Anleger über die Risiken bei der Beteiligung an Schiffsfonds umfassend aufgeklärt werden müssen. "Die Erfahrung zeigt aber, dass die Risiken in den Gesprächen häufig verharmlost oder ganz verschwiegen wurden. Dies führte dazu, dass selbst sicherheitsorientierten Anlegern Beteiligungen an riskanten Schiffsfonds vermittelt wurden. Eine derartige Falschberatung begründet Schadensersatzansprüche", so Rechtsanwalt Kanz.

Anleger des Schiffsfonds MS Amanda müssen aber die Verjährungsfrist im Auge behalten. Ihre Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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