MS Conti Achat – Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

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10.09.2018103 Mal gelesen
Ein weiterer Conti-Schiffsfonds ist pleite. Das Amtsgericht Neubrandenburg hat am 3. Juli 2018 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 172. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS "Conti Achat" eröffnet (Az.: 701 IN 425/18).

Seit 2010 konnten sich die Anleger an dem Schiffsfonds MS Conti Achat beteiligen. Ihr Geld wurde in einen Supramax-Bulker investiert. Die Erwartungen der Anleger in eine werthaltige Kapitalanlage erfüllten sich nicht. Das Fondsschiff sollte ursprünglich fest an die Reederei STX Pan Ocean aus Südkorea verchartert werden. Als die Reederei jedoch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet und 2013 Gläubigerschutz beantragte, wurde der Chartervertrag schließlich beendet. Das bereitete der Fondsgesellschaft Probleme, die auch aufgrund bestehender Überkapazitäten die nötigen Charterraten nicht mehr erzielen konnte und schließlich Insolvenzantrag gestellt werden musste.

Für die Anleger bedeutet die Insolvenz, dass sie mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen müssen. Denn mit ihrer Beteiligung haben sie unternehmerische Anteile an der Fondsgesellschaft erworben und stehen damit auch im unternehmerischen Risiko. Unterm Strich kann für die Anleger der Totalverlust stehen. "Allerdings hätten die Anleger über die bestehenden Risiken auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist diese Aufklärung in den Beratungsgesprächen häufig ausgeblieben, so dass Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden können", erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Als sich die Anleger im Jahr 2010 an dem Schiffsfonds Conti MS Achat beteiligen konnten, befand sich die Handelsschifffahrt bereits in der Krise. Die Nachfrage ging zurück, was bei gleichzeitig bestehenden Überkapazitäten zu einem Einbruch bei den Charterraten führte. Diese wirtschaftliche Schieflage konnten zahlreiche Schiffsfonds nicht mehr auffangen und mussten in den vergangenen Jahren Insolvenz anmelden.

"Die Erfahrung aus diesen Insolvenzen zeigt, dass Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und zur Altersvorsorge geeignete Geldanlage dargestellt wurden. Tatsächlich sind Schiffsfonds in der Regel aber spekulativ und mit großen Risiken für die Anleger verbunden. Wurden die Risiken oder die Vermittlungsprovisionen der beratenden Bank verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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