EUBKZGW: Gläubigerversammlung stimmt Vergleich mit KPMG zu

Amtsgericht Berlin, Charlottenburg - AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB
17.08.2018747 Mal gelesen
Bericht von der Gläubigerversammlung in Sachen der EUBKZGW Europäisches Branchenkompetenzzentrum für das Gesundheitswesen EWIV vor dem Amtsgericht Berlin Charlottenburg.

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (kurz: EWIV) war die erste Unternehmensform des europäischen Rechts. Sie hat den Zweck, ihren Mitgliedern die wirtschaftliche Tätigkeit durch Zusammenschluss von Mitteln, Tätigkeiten oder Erfahrungen zu erleichtern und zu entwickeln. Ein sinnvoller Zusammenschluss von Mitgliedern also, um die Entwicklung auf dem Markt voranzutreiben.

Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung - EWIV

Auf dem deutschen Kapitalmarkt war das Gesellschaftskonstrukt der EWIV bereits zu finden. Diese hat zu Schäden bei betroffenen Anlegern geführt. Konkret ist diese Gesellschaftskonstruktion von dem Europäischen Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft (kurz: EUBKZGW - EWIV) gewählt worden.

Europäisches Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft - EUBKZGW:

Das Europäische Branchenkompetenzzentrum für die Gesundheitswirtschaft hatte sich zu dem Zweck zusammengeschlossen, rechtssichere Lösungen für die Gesundheitswirtschaft zu entwickeln, um eine moderne medizinische Versorgung im 3. Jahrtausend zu ermöglichen.

Für kurze Zeit gehörte dieser Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung ein großes namhaftes Unternehmen - die KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG - als Mitglied an. So ergibt sich aus dem Handelsregister ein Mitgliedschaftszeitraum vom 10.12.2012 bis 10.12.2013.

Bericht von der Gläubigerversammlung vom 14.08.2018 - 12.00 Uhr:

Der Insolvenzverwalter Voigt Salus berichtete über den Stand der Verhandlungen mit dem ehemaligen Mitglied der EUBKZGW EWIV, der Firma KPMG. Betroffen hiervon sind die Anleger, die in dem Zeitraum beigetreten sind, in welchen die KPMG als Mitglied der EUBKZGW EWIV im Handelsregister eingetragen war. Diese Anleger können im Insolvenzverfahren mit einer beachtlichen Rückzahlung rechnen.

Anleger, die nach Ausscheiden der KPMG aus der EWIV beigetreten sind, dürften hier weniger Aussicht auf eine hohe Entschädigung im Insolvenzverfahren haben.

Es werden aber wohl noch weitere rechtliche Auseinandersetzungen seitens des Insolvenzverwalters geführt werden. Hiervon betroffen ist eine Gesellschaft ind der Schweiz. Ebenso betroffen ist auch ein Rechtsanwalt aus dem Raum Dresden.

In der Gläubigerversammlung stimmte Rechtsanwalt Dr. Tintemann aus der Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin, für die Anleger, die von seiner Kanzlei vertreten wurden, dem Vorschlag des Insolvenzverwalters einen Vergleich mit der KPMG abzuschließen, zu. Auch zwei weitere Kollegen aus anderen Anlegerschutzkanzleien waren anwesend und stimmten hier dem Vorgehen für ihre Mandanten ebenfalls zu.

Der Insolvenzverwalter kann daher nunmehr die Vergleichsvereinbarung wirksam mit der KPMG abschließen.

Fazit: Betroffene Anleger können noch Forderungen anmelden, um hohe Rückzahlungen zu generieren

Anleger, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren bisher nicht angemeldet haben oder eine rechtliche Vertretung benötigen, sollten sich an einen Anwalt mit Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um eine möglichst hohe Rückzahlung im Insolvenzverfahren generieren zu können.

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin vertritt bereits Anleger der EUBKZGW im Insolvenzverfahren aber in Klageverfahren gegen Anlagevermittler / Berater.