Weser Kapital MS Monia im Insolvenzverfahren – Möglichkeiten der Anleger

Rechtsanwalt Simon Kanz, Kanzlei Cäsar-Preller.
08.12.201726 Mal gelesen
Anleger des Schiffsfonds Weser Kapital MS Monia müssen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hohe Verluste befürchten.

Auf die Anleger des Schiffsfonds Weser Kapital MS Monia kommen voraussichtlich hohe finanzielle Verluste zu. Nachdem bereits im Juni Insolvenzantrag gestellt wurde, hat das Amtsgericht Niebüll das Insolvenzverfahren über die MS Monia tom Wörden GmbH & Co. KG am 19. November 2017 eröffnet (Az.: 5 IN 55/17).

Der Schiffsfonds MS Monia wurde im August 2008 noch vom damaligen Emissionshaus Navalis Invest aufgelegt, später folgte die Umbenennung in Weser Kapital. Die Fondsgesellschaft investierte in das Containerschiff MS Monia, Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro beteiligen. Die Beteiligung war für die Anleger allerdings kein Erfolg.

Die Fondsgesellschaft geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten, sodass auch der Verkauf des Fondsschiffes diskutiert wurde. Dazu ist es nicht mehr gekommen, stattdessen wurde Insolvenz angemeldet. "Zahlreiche Schiffsfonds haben in den vergangenen Jahren Insolvenz angemeldet und Anleger haben dabei viel Geld verloren. Den Anlegern des Schiffsfonds Weser Kapital MS Monia drohen nun auch hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust, wenn sie sich nicht rechtlich dagegen wehren", sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Um die finanziellen Verluste abzuwenden, können Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Rechtsanwalt Kanz: "Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört es nicht nur die Vorzüge aufzuzeigen, um den Anleger die Kapitalanlage schmackhaft zu machen, sondern auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken - von den langen Laufzeiten bis zum Totalverlust."

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat schon zahlreiche geschädigte Schiffsfonds-Anleger vertreten. Dabei hat sich immer wieder gezeigt, dass die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen verschwiegen oder bagatellisiert wurden. "Selbst risikoscheuen Anlegern wurden Schiffsfonds als sichere Altersvorsorge empfohlen. Tatsächlich sind Schiffsfonds aber in aller Regel hochspekulative Geldanlagen. Die zahlreichen Insolvenzen bei Schiffsfonds in den vergangenen Jahren sprechen da eine deutliche Sprache", so Rechtsanwalt Kanz. Wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt, bestehen häufig gute Chancen, Schadensersatz durchsetzen zu können.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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