Takestor AG: Insolvenzverwalter Schneider schickt Mahnbescheide

AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Berlin
27.11.201756 Mal gelesen
Die Takestor AG firmierte in der Vergangenheit unter mehreren Bezeichnungen. 2003 hatte Dr. Sven Tintemannin vor einer Beteiligung an der Kapitalanlagegesellschaft gewarnt: “Produkt, dass die Welt nicht braucht“ – Anleger suchen Hilfe.

Die Takestor AG, auch bekannt unter den vormaligen Firmenbezeichnungen Balz AG sowie BAF AG sowohl zuletzt als Akestor AG, befindet sich seit dem Jahr 2014 in der Insolvenz. Die Balz AG sammelte in den neunziger Jahren mittels Beteiligungsverträgen Gelder von Verbrauchern ein. Später wurde die Gesellschaft in Takestor AG umbenannt. Zuständig für die insolvente Gesellschaft ist der Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Tim Schneider.

Insolvenzverwalter fordert Raten und Ausschüttungen zurück

In seiner Funktion als Insolvenzverwalter hat der Rechtsanwalt Schneider in der Vergangenheit zahlreiche Anleger der Takestor AG zur Fortsetzung vereinbarter Ratenzahlungen oder auch zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert.

Mahnbescheide zur Verjährungsunterbrechung

Wer bisher nicht bezahlt oder einen Vergleich mit dem Insolvenzverwalter Schneider ausgehandelt hat, muss nun mit Post vom Gericht rechnen. So wurde mitgeteilt, dass der Insolvenzverwalter zur Verjährungsunterbrechung vor dem Jahresende zahlreiche Mahnbescheide gegen seiner Meinung nach säumige und der Zahlungspflicht stehende Anleger beantragt hat.

Betroffene Anleger, die einen Mahnbescheid vom Mahngericht erhalten, sollten hierauf nicht sofort bezahlen. AdvoAdvice Rechtsanwälte raten, dass die Berechtigung der Forderung der Takestor AG durch einen Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht überprüft werden sollte.

Fazit: Erst prüfen, ob man zur Zahlung verpflichtet ist

"Oftmals können die Anleger die Einrede der Verjährung erheben oder bei Ratenzahlungen einwenden, dass die erhobene Forderung noch gar nicht fällig sei," rät Rechtsanwalt Dr. Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die Takestor AG firmierte in der Vergangenheit unter mehreren Bezeichnungen. Bereits im Jahr 2003 hatte Dr. Sven Tintemann in einer überregionaler Beraterzeitschrift vor einer Beteiligung an der Kapitalanlagegesellschaft gewarnt und diese als "Produkt, dass die Welt nicht braucht" - bezeichnet. Nunmehr bestätigt sich nach einer längeren Lebensdauer der Takestor AG, dass Dr. Tintemann bereits 2003 mit seiner Einschätzung richtig lag. Seit dem Jahr 2003 beschäftigt sich der erfahrene Rechtsanwalt mit der Anlage bei der Takestor AG und konnte zahlreichen betroffenen Anlegern helfen.

Die Berliner Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB steht betroffenen Anlegern gerne mit einer Ersteinschätzung sowie auch im weiteren Prozess gegen den Insolvenzverwalter Schneider zur Verfügung.