Nordkontor MS Michigan Trader: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Alphapool GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Möglichkeiten der Anleger
24.10.201717 Mal gelesen
Der Schiffsfonds Nordkontor MS Michigan Trader ist pleite. Das Amtsgericht Leer hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft am 20. Oktober 2017 eröffnet (Az.: 8 IN 111/17).

Insolvenzen von Schiffsfonds beschäftigen nach wie vor die Gerichte. Nun hat sich der durch das Emissionshaus Nordkontor aufgelegte Fonds MS Michigan Trader in eine lange Reihe von Insolvenzen eingereiht. Anleger konnten sich seit Mai 2008 an der Fondsgesellschaft beteiligen, die das Containerschiff MS Michigan Trader als Investitionsobjekt hatte. Anleger müssen nach der Insolvenz mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen, die bis zum Totalverlust ihrer Einlage führen können.

So weit müssen es die Anleger allerdings nicht kommen lassen. "Bei der Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds ist es häufig zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen. Diese Falschberatung kann nun die Grundlage für Ansprüche auf Schadensersatz sein", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds gerne als renditestarke und auch sichere Kapitalanlage dargestellt. Tatsächlich sind Schiffsfonds aber spekulative Geldanlagen, die in der Regel auch nicht zur Altersvorsorge geeignet sind. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 gerieten etliche Schiffsfonds aufgrund der einbrechenden Charterraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, über Hunderte Fondsgesellschaften musste das Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Die Anleger hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wideraufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere natürlich auch die Möglichkeit des Totalverlusts. "Erfahrungsgemäß wurden die Risiken bei der Vermittlung aber nur am Rande oder gar nicht erwähnt. Stattdessen wurden risikoscheuen Anlegern spekulative Geldanlagen wie Beteiligungen an Schiffsfonds vermittelt. Eine fehlerhafte Anlageberatung ermöglicht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen", so Rechtsanwältin Gaber.

Zudem hätten die Banken auch über ihre teilweise üppigen Vermittlungsprovisionen aufklären müssen. Wurden solche Provisionen verschwiegen, kann das ebenfalls den Schadensersatzanspruch der Anleger auslösen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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Rechtsanwältin Jessica Gaber

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