HCI City of Guangzhou – Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend machen

Alphapool GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Möglichkeiten der Anleger
07.09.201727 Mal gelesen
Im Mai 2016 wurde das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds HCI City of Guangzhou eröffnet (Az.: 56 IN 16/16). Anleger haben aber noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Allerdings drohen mögliche Forderungen schon bald zu verjähren.

Das Containerschiff MS City of Guangzhou wurde im Jahr 2008 gebaut. Die Fondsgesellschaft investierte in das Containerschiff und sammelte dazu rund 15 Millionen Euro bei den Anlegern ein. Zusätzlich wurden noch Darlehen inHöhe von ca. 22 Millionen Euro aufgenommen. Für die Anleger, die sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro beteiligen konnten, verlief ihre Kapitalanlage allerdings enttäuschend. Die prognostizierten Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden und auch Sanierungskonzepte konnten die Fondsgesellschaft am Ende nicht vor der Insolvenz bewahren. Anlegern drohen damit hohe finanzielle Verluste.

Allerdings haben sie die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. "Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein", erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn die Anleger haben einen Anspruch auf eine anlage- und anlegergerechte Beratung, d.h. die Geldanalge muss auch zu den Anlagezielen und der Risikobereitschaft des Anlegers passen. "Die Risiken, die mit der Investition in einen Schiffsfonds verbunden sind, wurden den Anlegern erfahrungsgemäß allerdings häufig verschwiegen. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch häufig sicherheitsorientierten Anlegern vermittelt obwohl für sie ein Totalverlust-Risiko besteht", so Rechtsanwältin Gaber.

Dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulative und riskante Geldanlagen sind, wurde insbesondere nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 spürbar. Etliche Schiffsfonds konnten die erforderlichen Charterraten nicht erreichen und gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die of genug in der Insolvenz und mit hohen Verlusten für die Anleger endeten.

Rechtsanwältin Gaber: "Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings muss beachtet werden, dass mögliche Forderungen auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjähren. Daher sollte mit der Geltendmachung der Forderungen nicht mehr lange gewartet werden", sagt Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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