Lloyd Flottenfonds XI MS Barbados – Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Alphapool GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet – Möglichkeiten der Anleger
30.08.201732 Mal gelesen
Über die Gesellschaft der MS Barbados aus dem Lloyd Flottenfonds XI (LF 88) wurde bereits Anfang des Jahres das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 501 IN 2/17).

Anleger haben sich zum großen Teil im Jahr 2008 an dem Schiffsfonds beteiligt. Die Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche sollte daher nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden, da die Forderungen dann verjährt sein können.

"Die Anleger sollten die zehnjährige Verjährungsfrist im Auge behalten. Das heißt, dass Schadensersatzansprüche auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft verjähren, wenn nicht rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden", erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Lloyd Flottenfonds XI wurde Ende 2007 aufgelegt und investierte in die beiden Containerschiffe MS Barbados und MS Bonaire. Nach der Insolvenz der MS Barbados müsste die MS Bonaire alleine die nötigen Erträge einfahren, damit die Fondsgesellschaft wirtschaftlich arbeiten kann. Allerdings gab es auch hier bereits Probleme. Die prognostizierten Renditen dürften für die Anleger daher in weite Ferne gerückt sein. Sie müssen sogar mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.

Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. "Bei der Vermittlung von Schiffsfonds verlief die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß. Dadurch bestehen oft gute Chancen Schadensersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung durchzusetzen", so Rechtsanwältin Gaber.

Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dabei ist zu beachten, dass die vermittelten Geldanlagen auch zu den Anlagezielen des Anlegers passen müssen. Risikoscheuen Anlegern dürfen daher keine spekulativen Kapitalanlagen vermittelt werden. Schiffsfonds haben zumeist aber einen spekulativen Charakter und sind etlichen Risiken ausgesetzt. Daher sind sie für sicherheitsorientierte Anleger in der Regel nicht geeignet. "Die Erfahrung zeigt aber, dass die bestehenden Risiken, insbesondere das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage in den Beratungsgesprächen häufig bagatellisiert oder ganz verschwiegen wurden. Aus solch einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein", erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

 

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