Manipulierte Fahrzeuge verstoßen gegen europarechtliche Normen

Anlegerrecht Investor
21.07.201746 Mal gelesen

Hier urteilte das Landgericht Kleve für einen Käufer

 

Der Abgasskandal von VW ist seit September 2015 gemeinsam mit der VW-Sammelklage im Zusammenhang mit dem Schadenersatz für VW-Aktionäre eines der vorherrschenden Themen in den Medien. Am 31.03.2017 erfolgte nun ein Urteil durch das Landgericht Kleve gegen den VW-Konzern aufgrund einer europarechtlichen Norm, in dem ein Autofahrer gegen den VW-Konzern geklagt hatte. Das LG Kleve wirft dem Konzern einen Verstoß "gegen das Verbot von Inverkehrgabe und Handel ohne gültige Bescheinigungen" nach §27 Abs.1 EG-FGV sowie einen Verstoß "gegen die Pflicht zur Erteilung einer gültigen Bescheinigung" nach §6 Abs.1 EG-FGV vor.

Im Urteil hatte der Einzelkläger - die VW-Sammelklage gilt nämlich nur für Schadenersatz für VW-Aktionäre - einen Rücktritt von Kaufvertrag und Schadenersatz von VW gefordert, da er einen Golf Variant Match 1.6 TDI mit Motor EA 189 gekauft hatte, in dem wiederum der Motor im Zuge des Abgasskandals manipuliert war. Der Kläger bekam Recht. Gemäß LG Kleve beansprucht der Kläger eine Schadloshaltung, da der Verstoß gegen das Verbotsgesetz sich auf das Kaufverhalten des Klägers ausgewirkt hat, denn der Motor gilt als wichtiger Bestandteil des gekauften Pkw. Auch der VW-Vorstand wurde kritisiert, denn Entscheidungen werden gemäß Argumentation des LG Kleve vom Konzern angeordnet oder abgesegnet.

Auch der Händler wurde verklagt, denn das Fahrzeug wurde bei Gefahrübergang gemäß §434 BGB als mangelhaft eingestuft und der Konzern hätte mit dem Händler innerhalb einer Frist die Problembeseitigung vornehmen müssen. Obwohl die Softwareaktualisierung seitens VW im November bereitgestellt wurde, erhielt der Käufer vom Händler das Angebot zur Nachbesserung sehr viel später. Dem Käufer wurde der Kaufpreis abzüglich der Nutzungskosten zurückgezahlt.

Es wird davon ausgegangen, dass das Urteil dem Abgasskandal neuen Auftrieb gibt und VW-Kunden haben größere Chancen auf Schadenersatz gegen den Konzern, müssen aber anders als beim Schadenersatz für VW-Aktionäre Einzelklagen einreichen.

Schadenersatz für VW-Aktionäre durch VW-Sammelklage ist möglich

Baum Reiter & Collegen haben eine Spitzenposition innerhalb der bundesweit agierenden Kanzleien im Kapitalanlegerschutz. Dazu ist die Kanzlei auf die Umsetzung der Rechte von Betroffenen von Massenschadenfällen ausgerichtet und vertritt in diesem Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal zahlreiche Aktionäre und Autofahrer.

 

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