Schadenersatz für VW-Aktionäre

Anlegerrecht Investor
19.07.201782 Mal gelesen

VW-Sammelklage

 

In der Öffentlichkeit wurde bislang nur von wenigen Drahtziehern in der VW-Dieselaffäre berichtet. Mit dieser Art der Berichterstattung soll ein angemessener Schadenersatz für VW-Aktionäre verhindert werden. Doch auch unsere Kanzlei geht wegen der Aussagen interner Informanden aus VW-Kreisen mittlerweile von unzähligen Mitwissern auf allen Geschäftsebenen aus.
Alte und neue Führungskräfte hatten und haben ausreichend zurechenbares Organisationswissen in Sachen Manipulation der Stickoxidwerte, so dass auch "baum reiter & collegen" schon bald eine VW-Sammelklage auf Schadenersatz für VW-Aktionäre erheben können.

Damit die gesamte Wissensstruktur in dieser Angelegenheit aufgedeckt werden kann, ist eine Plattform für Whistleblower für Mitarbeiter und Mitwisser in der Dieselaffäre des Wolfsburger Autokonzern ins Leben gerufen worden. Auf der Plattform für VW-Whistleblower, die "baum reiter & collegen" gemeinsam mit der Sozietät Gansel Rechtsanwälte gegründet haben, können alle Informationen von Verträgen über Datenbankauszüge bis zu internen VW-Dokumenten anonym und vertraulich veröffentlicht werden. Die Mauer des Schweigens bei VW gegenüber der Öffentlichkeit beginnt zu bröckeln und der erfolgreichen VW-Sammelklage auf Schadenersatz für VW-Aktionäre steht nichts mehr im Wege. Tausende von Mitarbeitern und Führungskräften sollen von den Manipulationen gewusst haben. Jeder Beweis zählt und kann das wichtige Glied in der Argumentationskette vor Gericht sein. Für die Whistleblower steht der ehemalige Bundesminister Gerhard Baum für alle Fragen zur Verfügung. Die Plattform bietet eine flexible Beweisbasis für die Klage auf Schadenersatz für VW-Aktionäre.

Schon bald wird VW dank der Plattform nicht mehr behaupten können, dass die Konzernspitze um Martin Winterkorn nicht in den Skandal involviert war. Die Manipulation der Stickoxidwerte ist keine Bagatelle, über die nicht auch die Führungsetage von VW informiert war. Bereits Ende 2017 verjähren die ersten Ansprüche in der VW-Dieselaffäre gegen Händler. Ende 2018 läuft dann auch die Verjährungsfrist gegen den VW Konzern selbst ab. Unsere Kanzlei vertritt über 2.000 Geschädigte auf Seiten der Aktionäre sowie eine niederländische Stiftung, die über die Vollmachten weiterer 180.000 VW-Kunden, der Zuliefererfirma Bosch und vieler holländischer VW-Händler verfügt. Deutsche VW-Käufer können sich einer niederländischen Sammelklage von Stichting Volkswagen Car Claim anschließen, die die Ansprüche der Geschädigten bislang auf vier Milliarden Euro beziffert.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zur VW-Sammelklage und einen möglichen Schadenersatz für VW-Aktionäre 

https://baum-reiter.de/schadenersatz-vw-aktionaere