ALNO AG: Küchenhersteller stellt Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung

Anlegerrecht Investor
13.07.201788 Mal gelesen
ALNO AG: Was müssen Anleger nach dem Insolvenzantrag tun?

ALNO AG: Küchenhersteller stellt Antrag auf Sanierung in Eigenverwaltung

Über die Deutsche Gesellschaft für Ad hoc Publizität ließ die ALNO Aktiengesellschaft am 11.7 um 20.54 die Meldung verbreiten, dass sie einen Insolvenzantrag stellen werde. Es sollte jedoch kein üblicher Antrag, sondern ein Antrag auf eine sog. Eigenverwaltung sein. Die Gesellschaft teilte weitergehend mit, dass sie sich zu diesem Schritt entschlossen habe, weil in den zuletzt mit potenziellen Investoren und Gläubigern geführten Gesprächen keine Einigung habe erzielt werden können. Man wolle daher den bereits eingeleiteten Sanierungskurs innerhalb eines Insolvenzverfahrens in Eigenregie fortsetzen.

Der Antrag war einzureichen bei dem für den Firmensitz zuständigen Amtsgericht in Hechingen. Der Amtsgericht habe zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der Antrag sehr umfangreich sei und zunächst geprüft werden müsse, eine Entscheidung solle möglicherweise schon bis Freitag fallen, so der in Konstanz erscheinende Südkurier.

Der Aktionärsstruktur nach ist die Familie Hastor mit einem Anteil von 26,61 % Großanteilseigner. Diese wurde in den Medien zuletzt bei den Übernahmebestrebungen des bayerischen Autozulieferers Grammer bekannt.

Die Verschuldung der ALNO AG ist laut finanzen.net in den Jahren von 2012 bis 2015 kontinuierlich von 19 auf 139 Millionen ? angestiegen (WKN 778840/ ISIN DE0007788408)

Für das Unternehmen werden 2 Anleihen ausgewiesen. Die Anleihe 13/18 weist ein höchst mögliches Emissionsvolumen von 45 Millionen aus. Es handelt sich um eine Anleihe (Obligationen, Schuldverschreibungen, Bonds, Notes) mit der WKN A1R1BR / ISINDE000A1R1BR.

Die Anleihe 15/19 weist ein höchst mögliches Emissionsvolumen von 14 Millionen aus. Es handelt sich um eine Wandelanleihe/Convertible mit der WKN A11QHW / ISIN DE000A11QHW7.


Was müssen Anleger des ALNO Investments jetzt unternehmen?

Bislang gibt es den von der ALNO AG angekündigten Antrag auf Durchführung des Insolvenzverfahrens und die Nachricht, dass ein solcher Antrag auch bei Gericht eingegangen sei. Es gibt daher bislang noch keine Entscheidung, in welcher Form ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Anträge auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenregie werden oftmals von Gerichten nicht beschlossen. Statt dessen wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzte, der den Zustand des Unternehmens ermitteln soll. In welcher Form das Insolvenzverfahren durchgeführt wird, bleibt daher der Entscheidung des Gerichts überlassen. In jedem Falle ist die Nachricht des beantragten Insolvenzverfahrens eine Tatsache, die Anleger zu Überlegungen der weiteren Vorgehensweise beachten müssen. Der ALNO AG als Schuldner auf der einen Seite stehen auf der anderen Seite eine Vielzahl von Gläubigergruppen gegenüber, die ganz unterschiedliche Interessen verfolgen können. Bei den Kreditgebern kommen neben Banken auf andere Darlehensgeber in Betracht. Daneben besteht die große Gruppe der nicht organisierten Anleihegläubiger und Kleinanteilseigner. Im Gegensatz zu Großgläubigern verfügen diese nicht über eigene Rechtsabteilungen, die das Insolvenzverfahren begleiten könne. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass Anteilseigner hier nicht das Nachsehen haben. Ein in vielen Insolvenzen erprobter Weg besteht daher darin, dass Anleger sich einer Rechtsanwaltskanzlei anschließen, die in dem Bereich des Kapitalmarktrechts über langjährige Erfahrung verfügt.
Dazu haben wir eine kostenlose Anmeldung eingerichtet. Über unsere Webseite können Anleger sich kostenlos anmelden. Unsere Webseite erreichen Sie unter http://www.maack.de/kapitalanlagerecht/alno-ag.html. Nach der Anmeldung erhalten betroffenen Anleger sodann von uns laufende Informationen über den Stand des Verfahrens.
_________________________________________________________________

MAACK Recht & Steuern


hat sich auf die Gebiete Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Zu jedem dieser Gebiete erreichen Sie einen fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Kanzlei ist sowohl rechtlich, als auch steuerrechtlich ausgerichtet. Durch die Verzahnung von rechtlicher und steuerrechtlicher Bearbeitung können Problemstellungen ganzheitlich bearbeitet werden. Problemstellungen, die sowohl die Rechtsberatung, als auch die Steuerberatung betreffen, können daher nachhaltig gelöst werden. Rechtsberatung wird seit mehr als 30 Jahren durchgeführt.

Die Kanzlei ist an vier Standorten vertreten, in Recklinghausen (NRW), Chemnitz (Sachsen)  Hamburg und Dortmund. Besprechungstermine werden darüber hinaus auch in Dresden, Düsseldorf, und München wahrgenommen. Die Kanzlei ist Mitglied in der Advounion, einem Verbund von rund 2.000 Rechtsanwälten. Durch MAACK Recht & Steuern werden sowohl Einzelverfahren, als auch Großverfahren betreut. So wurden Großverfahren mit bis zu 500 Vorgängen gegen ein Anlageunternehmen betreut. Die Betreuung geschädigter Kapitalanleger führen wir seit 1991 durch und sind daher im Bereich der fehlgeschlagenen Kapitalanlagen wohl eine der am längsten tätigen Kanzleien in Deutschland. Zu den Großverfahren , die wir betreut haben bzw. laufend betreuen, gehören u.a. Göttinger Gruppe, WBG (Wohnungsbaugesellschaft Leipzig), S & K, INFINUS, PROKON, EEV; MBB Clean Energy, German Pellets, KTG AGRAR SE