CS Euroreal – Landgericht Nürnberg verurteilt Sparkasse Nürnberg zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehr als € 65.000,00

Anlegerrecht Investor
14.02.2014235 Mal gelesen
CLLB vertritt geschädigte Anleger

München, Berlin 14.02.2014

 

Mit Urteil vom 21.01.2014 hat das Landgericht Nürnberg einer von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin Schadensersatz in Höhe von ? 68.058,14 zugesprochen. Die Anlegerin hatte nach Beratung durch die Sparkasse Nürnberg eine Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal (ISIN DE0009805002) erworben. Nach den Feststellungen des Gerichts wurde u.a. das konservative Anlageziel der Klägerin von Seiten der Bank nicht ausreichend berücksichtigt. Die Stadtsparkasse wurde darüber hinaus dazu verurteilt, der Anlegerin 92% der entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu erstatten.

 

Das Landgericht Nürnberg stellt in der Begründung seines Urteils u.a. fest, dass die Beratung der Anlegerin nicht anlegergerecht gewesen sei. Eine anlegergerechte Beratung setze nämlich voraus, dass von Seiten der beratenden Bank die Anlageziele der Kundin berücksichtigt werden. Im vorliegenden Verfahren wollte die Kundin eine Geldanlage erwerben, bei der der Kapitalerhalt im Vordergrund stehen sollte. Die daraufhin von Seiten der Sparkasse ausgesprochene Empfehlung zum Erwerb einer Beteiligung an dem offenen Immobilienfonds "CS Euroreal" sei mit diesem Anlageziel nicht in Einklang zu bringen, so das Gericht. Nach den Ausführungen des Gerichts hafte der Beteiligung in einem solchen Fonds neben dem Kursrisiko auch ein Liquidationsrisiko an, das mit dem konservativen Anlageziel der Klägerin nicht zu vereinbaren sei. Die Beratung sei daher schon allein aus diesem Grund fehlerhaft.

 

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Anlegerin von Seiten der Bank auch nicht auf das mögliche Liquidationsrisiko des Fonds hingewiesen worden sei. Auch diese löse einen Schadenersatzanspruch aus, der auf Rückabwicklung des Erwerbs gerichtet ist. Die Bank, so das Gericht weiter, dürfe sich insoweit nicht darauf beschränken, lediglich über die Aussetzung der Rücknahme der Fondsanteile zu informieren, sondern sie müsse auch das Risiko einer möglichen Liquidation des Fonds offenbaren.

 

"Wir raten daher allen Anlegern des CS Euroreal, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen", erklären CLLB Rechtsanwälte, die das Urteil in dem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg erstritten haben.

 

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstr. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 6-0, Fax: 030 / 288 789 6-20; Mail: cocron@cllb.de, Web: www.cllb.de